Bausparvertrag kündigen

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21.11.2024 Bausparvertrag GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Bausparvertrag kündigen? Wähle den richtigen Zeitpunkt!

Du wolltest immer Häuslebauer werden und hast dich für einen Bausparvertrag entschieden? Gute Wahl! Wenn du dann doch andere Wege gehen wolltest und nicht mehr auf das günstige Darlehen angewiesen bist, kannst du den Bausparvertrag ohne Probleme kündigen. Erfahre hier, was du bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes beachten solltest.

Gründe für die Kündigung

Wer einen Bausparvertrag abschließt, der hat sein Ziel zumeist klar vor Augen und ist fest entschlossen. Trotzdem kann es passieren, dass es gute Gründe gibt, den Bausparvertrag zu kündigen.
 
Die zwei wichtigsten Gründe sind:
 
1. Du hast eine andere Finanzierungsquelle aufgemacht.
 
Vielleicht gehörst du zu den glücklichen Menschen, die im Lotto gewonnen haben und nun hast du das nötige Kleingeld für das Traumhaus. Vielleicht erbst du aber auch unverhofft oder bist auf anderen Wegen an dein Ziel gekommen. Wenn du das Darlehen der Bausparkasse nicht mehr benötigst, kannst du deinen Bausparvertrag jederzeit kündigen.
 
2. Deine Ziele haben sich geändert.
 
Ein weiterer Grund für das Kündigen des Bausparvertrages ist, dass du gar kein Haus mehr besitzen möchtest. Vielleicht bist du zum Weltenbummler geworden, wanderst aus oder deine zukünftige Lebenspartnerin bzw. dein Lebenspartner hat bereits eine Immobilie. Auch dann ist das Kündigen deines Bausparvertrags eine Lösung.

So kündigst du deinen Bausparvertrag

Das Kündigen des Bausparvertrages ist sehr einfach. Du solltest aber wissen, was die Folgen einer Kündigung in der jeweiligen Phase sind.
 
In der Ansparphase kündigen
Du kannst in der ersten Sparphase deinen Bausparvertrag kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die sich je nach Bausparkasse zwischen drei und sechs Monaten bewegt. Wenn du nicht weißt, welche Kündigungsfrist dein Bausparvertrag hat, dann schau in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nach. 
 
Gibt es gewichtige Gründe, dass du deinen Bausparvertrag außerordentlich, d.h. vor der ordentlichen Frist auflösen möchtest, kannst du auch dies tun. Dann fällt jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, die du an die Bausparkasse zahlen musst.
 
Dieser sogenannte Auszahlungsabschlag errechnet sich anhand des bestehenden Guthabens. Für jeden Monat, den du deine Sparsumme früher als zur ordentlichen Kündigung ausgezahlt haben möchtest, musst du in der Regel ein Prozent deines Guthabens zahlen. 
 
Tipp: Die Bausparkassen haben einen großen Spielraum, was die prozentuale Berechnung des Abschlages betrifft. Schaue vor deiner Kündigung also in deinen Unterlagen nach, wie hoch sie in deinem Fall ist.
 
Beträgt dein Guthaben also bereits 10.000 Euro und du möchtest drei Monate vor der ordentlichen Kündigungsfrist aus deinem Bausparvertrag, musst du 100 Euro für jeden Monat, also insgesamt 300 Euro zahlen. 
 
Folgende weitere Nachteile resultieren aus dieser frühen Kündigung:
 
  • Du hast keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.
  • Es gehen dir womöglich Bonuszinsen verloren, die du zu einem späteren Zeitpunkt in der Ansparphase erhalten hättest.
  • Zusätzliche staatliche Leistungen, die du mit dem Bausparvertrag in Anspruch nehmen kannst (Wohnungsbauprämie) fallen mit der Kündigung weg.
 
Je nachdem, wie wichtig es für dich ist, schnellstmöglich die angesparte Summe zu erhalten und wie viel du bereits gespart hast, kann es sich lohnen, noch ein bisschen durchzuhalten. Wenn du nur noch wenige Monate benötigst, um die Darlehensphase zu erreichen, solltest du womöglich warten, da du dann keine Einbußen haben wirst.
 
In der Darlehensphase kündigen
Wenn du deinen Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen möchtest, kannst du dies jederzeit machen. Das bedeutet, dass es in dieser Phase keine Kündigungsfrist gibt und die Kündigung auch mit keinen Gebühren wie in der Ansparphase verbunden ist.
 
Einen Bausparvertrag in dieser späten Phase zu kündigen, macht natürlich nur Sinn, wenn du eine günstigere Finanzierung gefunden hast oder du den Kredit mit eigenen Geldmitteln auslösen kannst.

So funktioniert die ordentliche Kündigung

Wenn du deinen Bausparvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchtest, kannst du ein einfaches Anschreiben an die Bausparkasse schicken. 
 
Es sollte die folgenden Daten enthalten:
 
  • Name 
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Vertragsnummer
  • Datum der Kündigung (errechnet sich zumeist aus der Kündigungsfrist)
 
In dem Anschreiben kannst du um die Kündigung des Bausparvertrages bitten und zugleich die Einzugsermächtigung für die Zeit nach der wirksamen Kündigung widerrufen. Zudem kannst du deine Kontoverbindung angeben und um die Zurückzahlung des angesparten Guthabens bitten.
 
Die Kündigung des Bausparvertrages sollte immer schriftlich erfolgen, also per Brief oder Fax. Schickst du den Brief mit der Post, dann nutze das Anschreiben mit Rückschein. So kannst du ganz sicher gehen, dass dein Kündigungsschreiben bei der Bausparkasse eingegangen ist und im Falle eines Rechtsstreites hast du einen Nachweis.
 
Mit uns, kannst du die rechtssichere Kündigung in wenigen Schritten vollziehen und dir zudem die Kündigungsfrist für deinen Bausparvertrag errechnen lassen. 

Außerordentliche Kündigung: So geht's

Auch bei einer außerordentlichen Kündigung verfasst du ein Anschreiben wie bei der herkömmlichen Kündigung. Der Unterschied ist, dass du vorzeitig  kündigen möchtest. Es liegt also an dir, einen Zeitpunkt auszuwählen und in dem Kündigungsschreiben verbindlich anzugeben. Daraus errechnet sich bei einer Kündigung in der Ansparphase die Höhe deiner Vorfälligkeitsentschädigung, in der Darlehensphase hat der Zeitpunkt der Kündigung keine Wirkung. Auch musst du den Grund für deine außerordentliche Kündigung im Kündigungsschreiben angeben. Gründe für eine außerordentliche Kündigung deines Bausparvertrags sind:

  • Arbeitslosigkeit, 
  • Erwerbslosigkeit und
  • Tod.

Lass uns deinen Bausparvertrag kündigen!

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