So klappt die Bisping & Bisping-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Bisping & Bisping-Vertrag herauskommst!
- Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten bei Bisping & Bisping?
- Wie kann ich Bisping & Bisping kündigen?
- Bisping & Bisping außerordentlich kündigen
- Wer ist Bisping & Bisping?
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten bei Bisping & Bisping?
Privatkunden haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate, sofern du nichts anderes mit Bisping & Bisping vereinbart hast. Wenn du deinen Vertrag nicht fristgerecht kündigst, verlängert er sich um die vereinbarte Vertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr. Bei Bisping & Bisping hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende deiner vereinbarten Laufzeit.
Bei Unternehmenskunden läuft der Bisping & Bisping auf unbestimmte Zeit, sofern du nichts anderes mit ihnen vereinbart hast. Du kannst deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende kündigen. Solltest du eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben, kannst du erst nach deren Ablauf kündigen.
Wie kann ich Bisping & Bisping kündigen?
Deinen Vertrag mit Bisping & Bisping musst du in Schriftform kündigen. Du kannst deine Kündigung auch auf einzelne Leistungen beschränken.
In unserer Kündigungsvorlage brauchst du nur noch deine Kundennummer und deine Adresse eingeben und schon hast du deine Kündigung erstellt. Um Anschluss kümmern wir uns um den Versand.
Bisping & Bisping außerordentlich kündigen
Bei Bisping & Bisping kannst du deinen Vertrag auch fristlos kündigen. Die Voraussetzung hierfür ist eine wichtiger Grund, wie z. B.
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- wenn gegen wesentliche Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags verstoßen wird
- wenn Privatkunden sich seit mind. 2 Wochen mit einem Betrag von mind. 100 € oder mit mind. 3 Monatsentgelten im Zahlungsverzug befinden und ihre Sicherheiten aufgebraucht sind
- wenn Unternehmenskunden sich seit mind. 2 Wochen mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgeltes oder mit mind. 2 Monatsentgelten im Zahlungsverzug befinden und ihre Sicherheiten aufgebraucht sind
Hinweis: Bitte beachte, dass du Bisping & Bisping den Schaden, der bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung entsteht, ersetzen musst.
Wer ist Bisping & Bisping?
Bisping & Bisping ist ein führender Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten. Die Firma hat ihren Sitz in Lauf a. d. Pegnitz.