So klappt die CROSS Magazin-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem CROSS Magazin-Vertrag herauskommst!
- CROSS Magazin: Kündigungsschreiben und Sonderkündigungsrecht
- Volders unterstützt bei allen Vertragsthemen
CROSS Magazin: Kündigungsschreiben und Sonderkündigungsrecht
Du kannst deine Kündigung per Brief oder Einschreiben senden. Da als Kündigungsdatum stets das Eingangsdatum beim Anbieter gilt, solltest du beachten, das CROSS Magazin Kündigungsschreiben rechtzeitig abzusenden. Per Fax ist dein Schreiben zwar schneller unterwegs, am sichersten ist allerdings noch immer das altbewährte Einschreiben. In jedem Fall solltest du im Schreiben um eine Bestätigung bitten, so stellst du sicher, dass die Kündigung angekommen ist. Auch kannst du hier, falls nötig, das Vertragsenddatum erfragen.
Unter speziellen Umständen ist auch eine Sonderkündigung bei CROSS Magazin möglich. Dies dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich der die Leistung oder der Kundenservice wesentlich verschlechtert hat und das Problem trotz Aufforderung zur Beseitigung nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin besteht. Außerdem kannst du außerordentlich kündigen wenn sich deine Lebenssituation wesentlich verändert hat oder das Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Anbieter gestört ist. Weitere nützliche Tipps zur zum Sonderkündigungsrecht und zur ordentlichen Kündigung findest du in Unseren Kündigungsratgebern.
Unter der Telefonnummer 02225 7085341 können sich Kunden bei Anliegen an den Kundensupport von Triple Verlag GmbH wenden.
Volders unterstützt bei allen Vertragsthemen
Mit Volders kannst du nicht nur papierlos und schnell deine Abos und Verträge bei Anbietern wie CROSS Magazin kündigen, sondern auch zentral an einem Ort verwalten. Wir erinnern dich per Push-Benachrichtigung, E-Mail oder SMS immer rechtzeitig an deine Fristen und helfen dir dabei, die besten Tarifkonditionen zu finden.