So klappt die Kündigung deines Gasvertrags
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Der Gasmarkt
- Fristgemäße Kündigung des Gasvertrags
- Sonderkündigungsrechte beim Gasvertrag
- Was ist sonst zu beachten?
Der Gasmarkt
Während früher die Gasversorgung monopolisiert war, ist der Gasmarkt heute für viele Anbieter frei geworden. Jedoch stellen die regionalen Zweige des ehemaligen Monopols noch immer die Grundversorgung sicher.
Die Öffnung des Marktes hat für Verbraucher viele Vorteile: Du kannst die verschiedenen Tarifangebote vergleichen, deinen Gasvertrag kündigen, zu einem günstigeren Anbieter wechseln und so letztlich viel Geld sparen.
Tipp: Hier findest du weitere relevanten Informationen zum Thema Kündigung und Preisvergleich für alle Gas-Anbieter:
Fristgemäße Kündigung des Gasvertrags
Die Kündigung deines Gasvertrages musst du immer schriftlich erledigen. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du ein Einschreiben oder ein Fax versenden. Nur so hast du einen Nachweis über die erfolgreiche Zustellung.
Für deine Rechte und Pflichten als Gasverbraucher ist es in Bezug auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist von Bedeutung, ob du vom Grundversorger oder von einem anderen Anbieter außerhalb der Grundversorgung beliefert wirst.
Den Gasvertrag beim Grundversorger kündigen
Wer in eine Wohnung mit Gasanschluss zieht, wird in der Regel zunächst vom Grundversorger der Region beliefert. Grundsätzlich ist immer der Anbieter, der die meisten Kunden vor Ort mit Gas im öffentlichen Netz versorgt der Grundversorger. In der Regel sind das die Stadtwerke oder eines der großen Verbundunternehmen wie E.ON, RWE oder EWE.
Dieser Anbieter hat verschiedene Verpflichtungen, die gesetzlich festgelegt sind und die übrigen Mitbewerber nicht betreffen. So muss er beispielsweise alle Haushaltskunden beliefern und das zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen. Auch ist es dem Grundversorger nur in ganz bestimmten Fällen gestattet, einem Kunden zu kündigen, z. B. wenn dieser mehrfach hintereinander seine Beiträge nicht entrichtet, jedoch mit einer zweiwöchigen Frist vorab dazu aufgefordert wurde.
Demgegenüber darfst du als Kunde deinen Gasvertrag mittlerweile zu jeder Zeit mit einer sehr kurzen Frist von zwei Wochen kündigen, anstatt der früher geltenden vier Wochen zum Monatsende. Zu dieser Herabsetzung entschied sich die Bundesregierung vor einigen Jahren, um den Wettbewerb am Energiemarkt zu stärken und Preistreiberei zu vermeiden. Einen gesonderten Beitrag darf der Grundversorger dir wegen der Kündigung nicht in Rechnung stellen.
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bei einem Mitbewerber
Sofern du einen Vertrag mit einem Lieferanten außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen hast und somit von diesem dein Gas beziehst, hast du einen sogenannten Sondervertrag. Für diesen gelten keinerlei rechtliche Grenzen, abgesehen natürlich von denen, die grundsätzlich für alle Verträge im Zivilrecht festgeschrieben sind. Demnach beläuft sich die maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre und die automatische Verlängerung darf jeweils nur für ein Jahr gelten – es sei denn, du hast deinen Vertrag vorher fristgerecht gekündigt. Die Kündigungsfrist für einen Sondervertrag beläuft sich normalerweise auf drei Monate.
Kündigungsregelungen bei einer Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist ein spezieller Fall der Gasversorgung. Wenn dein derzeitiger Anbieter dich nicht mehr beliefern kann, springt automatisch der Grundversorger für diesen ein. In einem Schreiben wird dir dann mitgeteilt, mit welchem Tag die Ersatzversorgung beginnt. Hiermit trittst du aber nicht automatisch in ein vertragliches Verhältnis mit dem Grundversorger. Daher musst du hier auch nicht deinen Gasvertrag kündigen. Allerdings wird die Ersatzversorgung nur für drei Monate gewährt. Bis dahin benötigst du entweder einen neuen Gasanbieter oder du fällst mit Ablauf dieser drei Monate in die Grundversorgung.
Sonderkündigungsrechte beim Gasvertrag
Beziehst du dein Gas von einem anderen Anbieter am Markt, kannst du bei einer Preiserhöhungohne Kündigungsfrist deinen Gasvertrag kündigen. Auch bei jeder anderen Vertragsänderung hast du dieses Recht.
Bei einem bevorstehenden Umzug sind die AGB deines Anbieters ausschlaggebend. In diesen ist meist eine sogenannte Umzugsklausel enthalten, die dir im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht gewährt und diesen als eine vertragsauflösende Bedingung betrachtet. Einige Gasanbieter unterscheiden jedoch noch bei einem Umzug zwischen einem Wohnungswechsel innerhalb und einem außerhalb des Netzgebietes. Daher empfiehlt es sich, im Falle eines Umzugs die AGB des eigenen Anbieters genau zu lesen.
Was ist sonst zu beachten?
Existiert in einem Haus mit Mietwohnungen nur ein einziger Gaszähler für mehrere Parteien, so entscheidet der Vermieter über den Gasversorger. Verfügt deine Wohnung jedoch über einen eigenen Zähler, kannst du selbstverständlich den Anbieter frei wählen. Wenn du bereits seit längerer Zeit denselben Tarif hast, kannst du natürlich auch deinen Gasanbieter wechseln und so mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Wann ist der Gaszähler abzulesen?
Du solltest nicht nur beim Einzug in die Wohnung, sondern bei jeder Veränderung deines Gasvertrages und zu jeder Jahresablesung den Zählerstand ablesen und sorgfältig dokumentieren. Um Probleme zu vermeiden, solltest du mit dem Beginn einer Ersatzversorgung deinen Zähler ablesen und den aktuellen Stand dem Ersatzversorger unmittelbar melden. Auch im Falle einer Kündigung ist es empfehlenswert, den Zählerstand zu notieren – am besten an dem Tag, an dem der Vertrag tatsächlich endet. Denn nach der Kündigung erhältst du eine Abrechnung, in der deine Vorauszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Prüfe hier, ob die Daten mit deinem Zählerstand übereinstimmen.
Regelungen nach Vertragsende
Falls du keinen neuen Vertrag abgeschlossen hast, darfst du nach Vertragsende auch kein Gas mehr verbrauchen. Da die Leitungen in der Regel offen bleiben, ist dies aber schwer zu verhindern. Sobald deine Therme beispielsweise für Warmwasser Gas verbraucht, gehst du automatisch und ohne vorherige Willenserklärung einen Vertrag mit dem Grundversorger ein. Du bist verpflichtet, ihn darüber zu informieren. Der Grundversorger wird den Vertragsabschluss anschließend schriftlich bestätigen.