Krankenversicherung kündigen? So geht’s!
Du willst deine aktuelle Krankenversicherung verlassen und dich stattdessen woanders versichern? Wir erläutern dir hier, was es zu beachten gilt und geben dir jede Menge Auskünfte – unter anderem was es mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf sich hat.
- Die aktuelle Lage
- Arten der Krankenversicherung
- Wechsel von der GKV in die PKV
- Wechsel von der PKV in die GKV
- So klappen Kündigung und Wechsel
Die aktuelle Lage
Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Wechsel in eine neue gesetzliche Krankenversicherung vereinfacht. Die zukünftige Krankenkasse teilt deiner aktuellen Kasse mit, dass die Mitgliedschaft gekündigt ist. Die bisherige Krankenversicherung bestätigt dies ebenfalls. Trotzdem sind wir dir gerne bei deiner Kündigung behilflich, sofern du es noch selbst in die Hand nehmen möchtest.
Arten der Krankenversicherung
- Ruf der Krankenkasse
- Leistungsumfang
- Empfehlung
- Beitragskosten
- Kundenbetreuung
- Leistungsumfang
- Ruf der Krankenkasse
- Kundenbetreuung
- Beitragskosten
- Beratung/ Anmeldung durch den Arbeitgeber
Wechsel von der GKV in die PKV
- Bist du angestellt?
Wenn ja, dann ist die Höhe deines Jahreseinkommens relevant. Liegt es über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 Euro, kannst du in die PKV wechseln. Die Grenze muss mindestens einmal überschritten worden sein. - Wie ist deine aktuelle Lebenssituation?
Für Singles und Doppelverdiener ist die PKV interessant, bei Familien mit vielen Kindern eher nicht. Als Student kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und dich stattdessen bei privaten Studententarifen umsehen. Auch als Beamter lohnt sich die PKV, da der Dienstherr Beihilfe zahlt. Beihilfe ist eine Kostenerstattung für Beamte und Beamtenanwärter sowie deren Kinder und Ehepartner. Mindestens 50 Prozent der Kosten werden dabei übernommen! Wenn sich Beamte hingegen freiwillig gesetzlich versichern, entfällt der Anspruch auf Beihilfe (Ausnahme: Hamburg). - Wie gesund bist du?
Bevor die PKV einem Wechsel zustimmt, checkt sie in der Regel deine Gesundheit. Durch die Risikoprüfung kann der Versicherer einschätzen, ob du Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen zu zahlen hast und dadurch höhere Beträge anfallen. Er kann dich sogar ablehnen. - Wie alt bist du?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung empfehlenswerter in jüngeren Jahren ist. Denn: Je älter du beim Einstieg bist, desto höher liegen die Beitragssätze, da die Zeitspanne für den Aufbau von Altersrückstellungen proportional kürzer wird.
Wechsel von der PKV in die GKV
- Du bist angestellt und unter 55?
Du kannst nur dann in die GVK wechseln, wenn dein Bruttojahreseinkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Auch wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du Kassenpatient werden. - Du bist angestellt und über 55?
Dann ist ein Wechsel außerordentlich schwer und du musst nachweisen, dass du in den letzten fünf Jahren an mindestens einem Tag pflichtversichert warst. Dich über die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Partners mit versichern zu lassen, geht nur dann, wenn dein Monatseinkommen unter 450 Euro liegt. - Du bist selbständig?
Du kannst lediglich in die GKV übertreten, wenn du eine nichtselbständige Arbeit, also ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beginnst und dabei die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Wer kein Einkommen (mehr) hat, kann sich über die Familie mitversichern lassen. Und wer als Künstler oder Publizist arbeitet, kann über die Künstlersozialkasse gesetzlich abgesichert werden. - Für Schwerbehinderte gelten wiederum Ausnahmeregeln:
Sie können von der GKV aufgenommen werden, wenn sie selbst, ein Elternteil, der Ehe- oder Lebenspartner innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich versichert war.
So klappen Kündigung und Wechsel
… bei gesetzlichen Kassen
- dein Name und deine Anschrift
- deine Versicherungsnummer (diese findest du u.a. auf deiner Versichertenkarte)
- den Wunschtermin deiner Kündigung
- ggf. den Nachweis der neuen Versicherung mitschicken (kann aber bis spätestens zum Ende des Versicherungsvertrages auch nachgereicht werden)
- dein Name und deine Anschrift
- deine Versicherungsnummer oder Mitgliedsnummer
- den Wunschtermin deiner Kündigung
- ggf. den Nachweis der neuen Versicherung mitschicken (kann aber bis spätestens zum Ende des Versicherungsvertrages auch nachgereicht werden)