Neben der ordentlichen Kündigung hast du in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Diese außerordentliche Kündigung ist dann vor dem Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte beachte: Je nach Sonderfall musst du hierbei unterschiedliche Kündigungsfristen einhalten. Meistens kannst du innerhalb eines Monats entweder fristlos mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Wenn du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchtest, kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen passenden Kündigungstermin in der Zukunft auszuwählen, anstatt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ansonsten genießt du nämlich keinen Versicherungsschutz mehr.
Aus diesen Ereignissen kann sich ein Sonderkündigungsrecht ergeben:
Beitragserhöhung
Wenn dein Versicherer deine Beiträge erhöht, ohne seine Leistungen entsprechend zu erweitern, darfst du außerordentlich kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem du über die Beitragserhöhung informiert worden bist. Bitte beachte: Dein Kündigungstermin darf jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der Erhöhung liegen.
Versicherungsfall
Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, hast du als Versicherungsnehmer die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig davon, ob deine Versicherung die Leistung übernimmt oder verweigert. Sobald der Rechtsfall abgeschlossen wurde oder du über die Leistungsverweigerung informiert worden bist, hast du einen Monat Zeit, um zu kündigen.
Mehrere Rechtsschutzfälle in einem Jahr
Ist es in einem Versicherungsjahr zu mehreren Rechtsschutzfällen gekommen, kannst du nach Regulierung des zweiten Falls außerordentlich kündigen. Du kannst entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Ablehnung der Leistung
Lehnt der Versicherer die Übernahme einer Leistung ab, obwohl für ihn eine vertragliche Verpflichtung bestand, kannst du deine Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung oder zu Ende des Versicherungsjahres kündigen. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Risikowegfall
Wenn der Versicherungsgrund nicht mehr besteht – also das versicherte Risiko wegfällt – darfst du deine Rechtsschutzversicherung ebenfalls außerordentlich kündigen. Ein Risikowegfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn du deine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht mehr benötigst, weil du dein Fahrzeug abgemeldet hast.
Veränderte Gefahrenumstände
Dein Rechtsschutzversicherer ist berechtigt deinen Beitrag anzupassen, wenn er innerhalb der Vertragslaufzeit ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. In diesem Fall kannst du dein Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn die Beitragserhöhung mehr als zehn Prozent beträgt. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.