Lass uns deinen UNICEF Vertrag kündigen
Alles Wissenswerte zur UNICEF Kündigung
- Wie kann ich UNICEF kündigen?
- Welche Wege gibt es, um meinen Vertrag mit UNICEF zu beenden?
- Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
- Allgemeine Informationen zu UNICEF
Wie kann ich UNICEF kündigen?
Mit Volders kündigst du deinen UNICEF Vertrag einfach, schnell und sicher - per Klick und in nur 2 Minuten!
Wir erklären dir, wie es geht und worauf du bei der Nutzung unserer Vorlage achten musst. Lass uns hier und jetzt jeden Schritt zusammen durchgehen, der nach deinem Klick auf den Button “Zur Kündigungsvorlage” folgt:
- Erscheint gegebenenfalls oben in der Kündigungsvorlage das Feld “Welchen Vertrag möchtest du kündigen?”, wähle den Vertrag aus, den du kündigen möchtest.
- Jetzt wird es spannend! Je nach Vertragsart musst du nun eine Referenznummer angeben, die UNICEF und dich einander als Vertragspartner zuordnet. Unsere Vorlage generiert die jeweilige Referenznummer, die für die Kündigung deines Vertrags gebraucht wird. Also nicht von unterschiedlichen Bezeichnungen beirren lassen und Daten eintippen.
- Gib dein Geburtsdatum ein. Du wirst es kaum glauben, aber es kommt oft vor, dass sich Namen doppeln und durch dein Geburtsdatum kannst du dich zusätzlich ausweisen.
- Gib deine Kontaktdaten, Name, Adresse und Telefonnummer, ein.
- Um deine Kündigung zu unterschreiben, kannst du eine Unterschrift von dir als Bild hochladen oder du nutzt die elektronische Unterschrift bzw. unterschreibst manuell. Ach und keine Sorge, in den meisten Fällen bedarf es einer Kündigung in Textform. Das bedeutet, dass sie mit einer elektronischen Unterschrift gültig ist.
- Wähle aus den Versandmethoden, die von UNICEF akzeptiert werden, eine aus und entscheide dich für deine bevorzugte Zahlungsart.
- Glückwunsch! Deine Kündigung wurde verschickt. Das ist ganz wichtig: Es ist deine, nicht unsere. Deswegen stehen in der Kündigung auch deine Kontaktdaten, nicht unsere. Wir übernehmen nur den Versand für dich und bieten dir den Service einer rechtssicheren Kündigung.
Welche Wege gibt es, um meinen Vertrag mit UNICEF zu beenden?
Per E-Mail kündigen:
Sende eine E-Mail an spenden@unicef.de.
Per Post kündigen:
Schicke dein ausreichend frankiertes Kündigungsschreiben an Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kundenbetreuung, Höninger Weg 104, 50969 Köln.
Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
Ganz klares Jein! Warum? Weil du einen Vertrag ordentlich und in einigen Fällen auch außerordentlich kündigen kannst. Wir erklären dir kurz, worin der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung liegt. Und was du beachten musst!
Bei einer ordentlichen Kündigung hältst du dich tatsächlich an eine, in deinem Vertrag festgesetzte, Kündigungsfrist. Verpasst du diese, bist du für eine weitere Vertragslaufzeit an deinen Vertragspartner gebunden - automatische Vertragsverlängerung nennt sich das. Bei einer außerordentlichen Kündigung darfst du deinen Vertrag vorzeitig beenden. Wichtig hierbei, es muss ein besonderer Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtswirksam ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Wir haben dir hier mal die wichtigsten Fälle zusammengetragen, bei denen du ein Sonderkündigungsrecht hast:
- Todesfall
- Nicht erbrachte Leistungen
- Preiserhöhung
- Umzug/Auslandsaufenthalt
Wie genau diese im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung stehen und was du dabei beachten musst, findest du einen Klick entfernt in unserem dazugehörigen Ratgeber.
Ach und noch etwas: Grundsätzlich solltest du so wenig wie möglich im unteren Textbereich der Kündigungsvorlage ändern, da dieser von einem Anwalt rechtssicher formuliert worden ist und bei Fehlern möglicherweise eine unwirksame Kündigung zur Folge haben könnte.
Allgemeine Informationen zu UNICEF
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der UN (Vereinten Nationen). In mehr als 150 Ländern unterstützt UNICEF Kinder in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bildung. Diese Unterstützung und Hilfe wird durch Spendengelder aus einmaligen Spenden sowie den UNICEF Patenschaften finanziert. Das Deutsche Komitee für UNICEF wurde 1953 als Verein gegründet und informiert seitdem über die UNICEF-Arbeit für Kinderrechte. Seinen deutschen Sitz hat UNICEF in Köln.