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21.11.2024 Pay-TV GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung bei deinem Pay-TV-Anbieter

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Der Markt für Pay-TV

Wer mit den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zufrieden ist oder einfach mehr möchte, schließt einen Vertrag mit einem Pay-TV-Anbieter ab. Dessen Angebote sind jedoch nicht kostenlos und die monatlichen Beträge können sich über einen längeren Zeitraum betrachtet zu recht hohen Summen belaufen. Wie aber kann man das Pay-TV-Abo wieder kündigen? Dieser Frage gehen wir in unserem Ratgeber nach und erklären dir, was du bei der ordentlichen oder der außerordentlichen Kündigung beachten musst.

Das versteht man unter Pay-TV

Jede volljährige Person, die in Deutschland eine eigene Wohnung bewohnt, ist verpflichtet, einen monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen, mit dem die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden. Das bedeutet, dass das Fernsehen nicht komplett kostenlos ist, aber dennoch spricht man in diesem Fall nicht von Pay-TV. Hierunter werden stattdessen die Programme privater Fernsehsender verstanden, die man nur nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags genießen kann. Hierfür wird zudem meistens zusätzliche Technik benötigt, wie ein Decoder oder eine Decoderkarte (Smartcard), da die Programme nur verschlüsselt übertragen werden. Inzwischen strahlen einige Pay-TV-Sender ihre Programme aber auch über das Internet aus.

Diese Anbieter im Bereich Pay-TV gibt es derzeit in Deutschland

Pay-TV startete in Deutschland bereits im Jahr 1986 in Hannover mit dem Anbieter Teleclub, dessen Programme heute allerdings nur noch in der Schweiz empfangen werden können. Dafür gibt es heutzutage mehrere Anbieter, die teilweise mehrere Sender betreiben oder verschiedene Programmpakete anbieten. Du kannst Verträge für das sogenannte Bezahlfernsehen unter anderem mit folgenden Unternehmen abschließen:

  • Sky Deutschland GmbH mit mehreren Spartensendern aus den Bereichen Sport, Serien und Shows, Film sowie Kultur und Kunst
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH (ehemals Kabel Deutschland) mit verschiedenen Abovarianten, die unter anderem Fernsehsender in HD, zusätzliche Fernsehsender und TV-Mediatheken enthalten
  • PYÜR, einem Produkt der Tele Columbus AG, mit Freischaltung von zusätzlichen privaten HD-Sendern sowie maxdome und Apps
  • Telekom Deutschland GmbH mit verschiedenen Zusatzangeboten und Sendern in HD
  • Unitymedia GmbH mit zusätzlichen Sendern, Fernsehen in HD sowie unter anderem Nutzung von TV-Mediatheken, Netflix, maxdome und Apps

Daneben gibt es einige Angebote, die über das Internet angeboten werden und meistens neben einem kostenlosen Basisangebot weitere Premiumdienste mit höherem Leistungsumfang enthalten. Unter anderem sind das:

  • MagineTV
  • waipu TV
  • Zattoo
  • TV Spielfilm

Wer bisher Fernsehprogramme über DVB-T empfangen hat, kann einige Privatsender seit der Einführung von DVB-T2 ab 2017 nur noch verschlüsselt empfangen. Zum Anschauen der Programme auf dem Fernsehgerät muss ein Vertrag mit freenetTV abgeschlossen werden. Alternativ ist der Empfang über die oben genannten Internetfernsehanbieter oder über Angebote der einzelnen TV-Sender möglich, bei denen dann für den gesamten Programmumfang auch ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Unabhängig davon, für welchen Anbieter du dich entscheidest: Willst du das Pay-TV kündigen, solltest du dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Anbieters sorgfältig durchlesen, um zu erfahren, welche Bedingungen für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung das Pay-TV gelten. Diese können sich nämlich je nach Anbieter durchaus unterscheiden, da sie nicht explizit gesetzlich geregelt sind.

Das solltest du vor Abschluss eines Pay-TV-Abos beachten

Der Vergleich der einzelnen Pay-TV-Angebote ist nicht ganz einfach, da unterschiedliche Übertragungswege genutzt werden und es außerdem eine Vielzahl von Paketen der einzelnen Anbieter gibt. Sofern du eine Internetverbindung über Kabel oder das Breitbandnetz nutzt, bietet eventuell dein Provider zusätzliche Pay-TV-Dienste an. Bei den meisten Pay-TV-Anbietern kannst du vor Abschluss des Vertrags die Leistungen in einer Testphase ausprobieren. Diese beträgt meistens 30 Tage. Wenn du nicht vergisst, das Pay-TV-Probe-Abo innerhalb dieser Frist zu kündigen, entstehen dir dabei keine Kosten. Andernfalls geht das Probe-Abo in ein kostenpflichtiges über.

So kannst du ein Pay-TV-Abo kündigen

Du benötigst nicht unbedingt ein bestimmtes Kündigungsformular zum Kündigen des Pay-TV. In der Regel reicht ein formloses Schreiben aus, das aber mindestens deinen Namen, deine Anschrift, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten sollte. Wurden dir zum Vertrag bestimmte Empfangsgeräte zur Verfügung gestellt, musst du diese zurücksenden. Näheres dazu ist in deinem individuellen Vertrag vereinbart oder den AGB des Anbieters zu finden.

Um das Pay-TV ordentlich zu kündigen, musst du in jedem Fall eine Kündigungsfrist einhalten, die von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Meistens gilt außerdem eine Mindestlaufzeit. Derzeit sehen die Kündigungsbedingungen einiger Anbieter folgendermaßen aus:

  • Sky Deutschland GmbH: Das Pay-TV-Abo wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn es nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Die Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von weniger als zwölf Monaten sechs Wochen zum Laufzeitende; bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sind es zwölf Wochen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch.
  • PYÜR: Nach dem Einhalten der Mindestlaufzeit von drei Monaten kann der Vertrag monatlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden.
  • Telekom Deutschland GmbH: Du kannst das Pay-TV nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Monat jeweils mit einer Frist von sechs Werktagen kündigen.
  • Unitymedia GmbH: Die Mindestlaufzeit hängt vom Vertrag ab. Die Kündigung muss zwei Monate zum Ende der gewählten Laufzeit erfolgen, da sich der Vertrag ansonsten automatisch um ein Jahr verlängert.

Du kannst das Pay-TV auch außerordentlich kündigen, wenn es einen gewichtigen Grund gibt, der dafür spricht. Grundlage hierfür ist § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, um die es sich bei Abos handelt, vorsieht. Ein Grund für die außerordentliche Kündigung ist die Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, beispielsweise weil dir der Pay-TV-Anbieter keinen Zugang zu den Programmen gewährt. Unter Umständen musst du ihm allerdings eine Frist zur Abhilfe einräumen. Außerdem kannst du den Vertrag nur innerhalb einer gewissen Frist nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden Grundes kündigen. In der Regel wird hier von zwei Wochen ausgegangen.

Die Alternative zur Kündigung – Der Widerruf des Pay-TV

Als Verbraucher steht dir bei Abschluss eines Vertrags nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das bedeutet, dass du einen Vertrag mit einem Pay-TV-Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen kannst. Hat dir dein Vertragspartner keine wirksame Widerrufsbelehrung zugestellt – wovon bei den bekannten Anbietern kaum ausgegangen werden kann – verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und vierzehn Tage.

Fazit

Wenn du einen Pay-TV-Vertrag kündigen möchtest, musst du die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfristen des jeweiligen Anbieters beachten, die du in den AGB findest. Die Kündigung ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte aber der besseren Beweisbarkeit halber schriftlich erfolgen, sofern die AGB des Anbieters die Schrift- oder Textform nicht sowieso vorsehen.

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