So klappt die DSL-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem DSL-Vertrag herauskommst!
- Der Markt für Internet
- Was sind übliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
- Besitze ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Wie muss das Kündigungsschreiben aussehen?
- Was ist nach der Kündigung zu beachten?
Der Markt für Internet
Was sind übliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem Datum, an dem der Anbieter deine Bestellung bestätigt hat. Dieses Datum rechnest du 24 Monate bzw. die in deinem Vertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit voraus. Die Vertragslaufzeit verschiebt sich nicht, wenn die Leistung noch nicht geliefert wird. Du musst dafür nur nicht zahlen.
Beispiel: Du hast deinen DSL Vertrag am 02.01.2010 bestellt. Am 05.01.2010 erhältst du ein Bestätigungsschreiben. Du kannst ab dem 02.01.2010 im Internet surfen. Der Vertrag endet am 04.01.2012 um 23:59 Uhr. Deine Kündigung muss spätestens bis zum 03.10.2011 bei deinem Anbieter eingegangen sein, um die Kündigungsfrist einzuhalten.
Automatische Vertragsverlängerung
Bei vielen Verträgen stimmst du einer automatischen Verlängerung der Laufzeiten zu. Ein neuer Vertrag ist sehr häufig wesentlich günstiger. Du kannst mit der Kündigung auch bewirken, dass dein Anbieter dir ein besseres Folgeangebot zukommen lässt. Nutze unsere eigenen Kündigungsvorlagen, um direkt online zu kündigen.
Den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Bei DSL-Verträgen, die du über das Internet abschließt, hast du das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Die Frist beträgt meist 14 Tage nach Vertragsunterschrift bzw. Bestellbestätigung. Hierfür genügt ein Kündigungsschreiben, das rechtzeitig beim Anbieter eingeht. Sind die ersten 14 Tage seit dem Unterzeichnen des Vertrages bereits abgelaufen, hängen die Kündigungsfristen vom Anbieter und den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.
Besitze ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Umzug ist im Falle eines DSL-Vertrages nicht automatisch ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Die meisten Anbieter können dir auch am neuen Wohnort ihre Leistungen zukommen lassen. Der Vertrag kann also in die neue Wohnung mitgenommen werden. Lediglich wenn du ins Ausland ziehst, der notwendige Anschluss an deinem neuen Wohnort nicht vorhanden ist oder du mit deinem/r Partner-/in zusammenziehst, verfügst du über ein Sonderkündigungsrecht. Ist an deinem neuen Wohnort die bisherige Internet-Geschwindigkeit nachweislich nicht erreichbar, hast du das Recht, den Anbieter zu wechseln oder die Produkte zu wechseln.
Bei einer schlechten Geschwindigkeit oder Störungen
Ganz allgemein ist eine mangelhafte Leistung ein anerkannter Kündigungsgrund, der dich von allen Fristen und Mindestlaufzeiten entbinden kann. Jedoch musst du dem Anbieter zuerst die Möglichkeit der Besserung einräumen. Leider kann dies jedoch auch bedeuten, dass dein Anbieter dir einen günstigeren Tarif anbietet, der lediglich die erreichbare Geschwindigkeit vorsieht. Erst wenn die Leistung dann immer noch nicht mit den Vertragsinhalten übereinstimmt, kannst du die fristlose Kündigung aussprechen.
Bei einer Preiserhöhung
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Anbieter eine Änderung der Preise oder Leistungen zu deinem Nachteil beschließt. Du erhältst vorher eine schriftliche Mitteilung und kannst dann innerhalb einer vordefinierten Zeit (siehe AGB) kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Preisänderung z.B. durch den Staat erhoben wurde. Zum Beispiel: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Wie muss das Kündigungsschreiben aussehen?
Wenn du ein bestimmtes Produkt oder den Vertrag einer nahe stehenden Person (z. B. Kinder) kündigst, brauchst du unbedingt die jeweilige Vertragsnummer oder Mobilfunknummer. Du musst der Vertragsinhaber sein. Wenn deine Tochter den Vertrag benutzt, heißt das nicht, dass sie ihn kündigen kann. Suche jetzt deinen derzeitigen Anbieter und kündige ihm direkt online.
Was ist nach der Kündigung zu beachten?
Wenn die Geräte z.B. W-Lan Router oder TV Center geliehen wurden, dann musst du diese innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an die auf dem Retourenschein angegebene Adresse zurückschicken. Den Retourenschein findest du in der Kündigungs- oder Widerrufsbestätigung. In den Shops kannst du normalerweise keine Geräte zurückgeben.