In Deutschland gibt es einige Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Da es nach dem Grundgesetz eine Vertragsfreiheit gibt, unterliegen Pflichtversicherungen jedoch einer konkreten Begründung. Triftige Gründe sind der Gesundheitsschutz, der Verbraucherschutz und der Schutz Dritter vor Schäden.
Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer
Verpflichtend sind insbesondere für Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung (bei definierten Berufsgruppen)
Pflichtversicherungen für Selbstständige
Selbständige sind bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber seit 2009 nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einer privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Außerdem sind für Selbständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen andere Versicherungen verpflichtend:
- Künstlersozialkasse - Versicherungspflicht für alle freischaffenden Künstler und Publizisten
- Berufshaftpflichtversicherung - verpflichtend für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Hebammen, Architekten und Ingenieure
- Betriebshaftpflichtversicherung - für bestimmte Branchen, wenn durch die Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden können
Andere Pflichtversicherungen
Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit sind folgende Versicherungen Pflicht:
- KFZ-Haftpflichtversicherung - für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge
- Tierhalterhaftpflichtversicherung - welche Tiere insbesondere versichert werden müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; Schäden durch Kleintiere können jedoch in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert werden
- Jagdhaftpflichtversicherung - wer einen Jagdschein oder dessen Verlängerung beantragt
Nützliche Versicherungen
Eine Reihe von Versicherungen sind in bestimmten Lebenssituationen sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Hierzu gehören beispielsweise:
- die Vollkaskoversicherung für neue oder sehr teure Autos
- die Hausratversicherung
- die Privathaftpflichtversicherung
- Reiseversicherungen
- Zahnzusatzversicherungen
- Krankenhauszusatzversicherungen
- AuslandskrankenversicherungenWenn diese Versicherungen gekündigt werden, muss in der Folge nicht zwingend ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Auch wenn viele der genannten Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es keine Pflicht für die Wahl eines bestimmten Versicherungsunternehmens. Bestehende Verträge können daher gekündigt werden, wenn ein neuer Vertrag mit besseren Konditionen bei dem gleichen oder einem anderen Versicherer abgeschlossen werden soll.