Während der vertraglich vereinbarten Grundmietzeit kannst du in der Regel nicht kündigen. Das ist auch gesetzlich nicht vorgesehen. Die Höhe der monatlichen Raten hängt nämlich von der Laufzeit ab – kündigst du vorher, würde der Leasinggeber also Verlust machen.
Aber: Manche Leasinggeber bieten gegen einen höheren monatlichen Betrag an, ein Kündigungsrecht in den Vertrag aufzunehmen. Üblicherweise wird dies aber erst nach einer vierzigprozentigen Vertragserfüllung der Fall sein, da es ansonsten zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann, das den Vertrag eventuell als sogenannten nachteiligen Mietkauf einstuft. Beim Mietkauf geht das Fahrzeug nach Bezahlung der Raten in dein Eigentum über. Beim Leasing bleibt es Eigentum des Leasinggebers.
Steuerlich hat der Mietkauf daher die Erhebung einer Umsatzsteuer auf die Raten zur Folge. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sich die Grundlage des Vertrags geändert hat. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Das Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten und eine Reparatur ohne Restmängel ist daher nicht möglich.
- Das Fahrzeug wurde gestohlen und nicht wieder oder nur mit Totalschaden aufgefunden.
- Der Leasingnehmer ist verstorben. Die Erben können den Vertrag in diesem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme des Todes gemäß § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündigen.
Häufig sind für diese Fälle jedoch Schadensersatzzahlungen und Gebühren im Vertrag vereinbart worden, die die Kündigung zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Im schlimmsten Fall können die Kosten sogar so hoch wie die noch ausstehenden Raten sein.
Wenn die Kündigung aus den genannten Gründen möglich ist und sich dennoch finanziell lohnt, solltest du dem Vertragspartner deinen Kündigungswillen schriftlich mitteilen und am besten per Einschreiben mit der Post versenden. Nur dann kannst du die erfolgreiche Zustellung im Zweifelsfall beweisen. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- deinen vollständigen Name
- deine komplette Adresse
- deine Kunden- und die Vertragsnummer
- den Kündigungstermin
- den Kündigungsgrund