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Abmahnung

Definition

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Unterlassensaufforderung. Mit dem sogenannten Abmahnschreiben wird also ein Vertragsnehmer aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten oder Handlungen einzustellen und künftig zu unterlassen.

Eine Abmahnung muss schriftlich und formal erfolgen. Abmahnungen finden in allen denkbaren Vertragsverhältnissen Anwendung, sie dienen als Verfahren der Wahl bei Vertragsverstößen oder -brüchen und sind darüber hinaus die Vorstufe zur Vertragskündigung. Außerdem dienen Abmahnungen der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Abmahnungen müssen bestimmten inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

Der abgemahnte, beanstandete Sachverhalt muss detailliert geschildert werden, auch die Aufforderung zur künftigen Unterlassung bedarf der genauen Erklärung. Erfolgt nach zwei bis drei Abmahnungen keine Veränderung seitens des Abgemahnten, droht die Vertragskündigung.

Beispiel

Du gehst einen Vertrag ein, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag. Dein Arbeitsvertrag regelt die Arbeitszeit, beispielsweise täglich von 8 bis 16 Uhr. Jedoch gehst du zwei Tage die Woche erst 9 Uhr zur Arbeit. Dieses Verhalten ist unangemessen und vertragswidrig, dein Chef stellt dir eine Abmahnung zu.