Ein Schuldverhältnis, das auf einen steten Austausch von Leistungen und Ansprüchen ausgelegt ist, kannst du zum Beispiel durch eine Kündigung beenden. Um ein solches Dauerschuldverhältnis handelt es sich zum Beispiel bei einem Arbeitsvertrag oder einem Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen. Weil die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, ist sie häufig an Fristen und andere Vorschriften gebunden. Liegt jedoch ein sogenannter wichtiger Grund vor, kannst du außerordentlich kündigen. In diesem Fall musst du eine gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten. Das Recht der
außerordentlichen Kündigung darf dir nicht durch einen
Vertrag oder eine Vereinbarung verwehrt oder ausgeschlossen werden. Für eine außerordentliche Kündigung benötigst du einen wichtigen Grund. Dieser liegt dann vor, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Schuldverhältnisses nicht zugemutet werden kann, und zwar nach einer objektiven Sichtweise. Nach der laufenden Rechtsprechung werden nur wenige Gründe als wichtig im Sinne einer außerordentlichen Kündigung akzeptiert.
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