Eine
Beitragserhöhung kann grundsätzlich nur mit Einwilligung eines Kunden erfolgen. Denn als Kunde musst du die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, wie viel dir eine bestimmte Leistung wert ist. Sollte sich nach der Beitragserhöhung ein zu hoher Endpreis ergeben, musst Du die Möglichkeit haben, den zugrunde liegenden Vertrag zu beenden. Vielfach werden Beitragserhöhungen bereits in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Diese müssen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer Beitragserhöhung vorsehen. Vor allem bei Versicherungen ist die Beitragserhöhung meist genau geregelt. Sofern eine solche Regelung nicht gegeben ist, muss die Erhöhung individuell vereinbart werden. Geschieht dies nicht und werden von Seiten des Unternehmens nach Ankündigung einfach die Gebühren erhöht, besteht ein
außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus besonderem Grund.