Volders Logo Menu

Brokermandat

Definition

Das Brokermandat, auch Maklermandat oder Maklervereinbarung genannt, ermächtigt einen Versicherungsbroker in der Regel zur Analyse, Überwachung und Kündigung bestehender Versicherungsverträge sowie zur Einholung und Bereitstellung neuer Versicherungsangebote und zum Abschluss neuer Verträge. Der Versicherungsbroker oder Versicherungsmakler unterstützt den Auftraggeber unter Umständen auch bei der Abwicklung von Schadensfällen und erledigt auch sonst die mit den Versicherungen in Verbindung stehenden Aufgaben. Hierbei spricht er sich mit dem Auftraggeber ab. Mit einem Brokermandat werden die Interessen eines Kunden und nicht die einer Bank oder einer Versicherung vertreten.

Beispiel

Herr A. hat eine KFZ-, eine Hausrat-, eine Haftpflicht- und eine Lebensversicherung. Da er keine Zeit hat, sich um die Versicherungsverträge zu kümmern und auch mit den Tarifen der Versicherer nicht mehr zufrieden ist, beauftragt er einen Versicherungsbroker. Dieser schaut sich die Verträge an und vergleicht sie mit anderen Angeboten. Sind diese für den Versicherungsnehmer besser, kündigt er die alten Verträge fristgerecht und schließt im Namen seines Mandanten und nach Rücksprache mit diesem neue Versicherungsverträge ab.