Invitatio ad offerendum ist ein Rechtsbegriff und bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Eine solche Einladung ist nicht verbindlich, sondern fordert allgemein dazu auf, ein Angebot abzugeben. Der Auffordernde kann sich danach überlegen, ob er das Angebot annehmen will.
Wenn ein Kaufmann beispielsweise Ware ohne Preisangabe bewirbt, lässt er sich den Abschluss eines
Kaufvertrages letztlich offen. Wenn die Nachfrage zu groß wird, ist er nicht zum Verkauf gezwungen.
Es gibt hier jedoch wettbewerbsrechtliche Grenzen: Der Verkäufer kann nicht ohne Weiteres mit "günstigen Preisen" werben und anschließend mit dem Hinweis, die günstigen Preise gelten nur bis zu einer bestimmten Stückzahl, zu höheren Preisen verkaufen.