Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese sogenannte Krankenversicherungspflicht gilt seit dem 01.01.2009 und ist für alle Bundesbürger unabhängig von ihrem Beruf verbindlich. Durch die Krankenversicherungspflicht ist gewährleistet, dass du dich im Krankheitsfall medizinisch versorgen lassen kannst und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Im Sozialgesetzbuch V sind die Personenkreise aufgeführt, die automatisch pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind. Hierzu zählen:
- Arbeitnehmer, mit einem Verdienst zwischen 400,01 Euro und der Jahresarbeitsentgeldgrenze
- Auszubildende und Studenten
- Personen, die das Arbeitslosengeld I oder II beziehen
- Künstler und Publizisten, die Mitglied der Künstlersozialkasse sind
- Rentner
Einige Berufsgruppen, beispielsweise Beamte, Selbstständige und Freiberufler, können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und einer privaten Krankenversicherung beitreten. Um der Krankenversicherungspflicht zu genügen, muss trotz Befreiung von der Pflichtversicherung ein Vertrag bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden. Kommt ein Bundesbürger der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nicht nach, droht eine Strafe.