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Laufzeitverlängerung

Definition

Die Laufzeitverlängerung ist eine Verlängerung eines bestehenden oder abgelaufenen Vertrages mit einer befristeten Zeitspanne. Die Laufzeitverlängerung kannst du vor oder nach Ablauf eines Vertrages beantragen, aushandeln oder ablehnen. Es wird zwischen einer automatischen und manuellen Laufzeitverlängerung unterschieden. Die automatische Verlängerung ist vorab in deinem Vertrag geregelt. Der Vertrag verlängert sich automatisch für eine weitere bestimmte Laufzeit, sofern dieser nicht von einem der beiden Vertragsparteien innerhalb einer gesetzlichen Kündigungsfrist, schriftlich gekündigt wird. Eine manuelle Verlängerung bedarf die erneute Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner.

Beispiel

Du besitzt einen Mietvertrag für drei Jahre. Wenn in deinem Mietvertrag nicht drin steht, dass der Vertrag sich automatisch für denselben Zeitraum verlängert, kannst du vor Ablauf deines Mietvertrages mit deinem derzeitigen Vermieter eine Laufzeitverlängerung aushandeln, damit du auch künftig in deiner Wohnung bleiben kannst.