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Ordentliche Kündigung

Definition

Jeder Vertrag, den du abschließt, kann grundsätzlich unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Vertrag gekündigt werden. Dabei wird zwischen der sogenannten ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, die außerordentliche Kündigung die Ausnahme. Durch die ordentliche Kündigung kannst du deinen Vertrag beenden. Dies kannst du sowohl mündlich als auch schriftlich tun, wobei die meisten Verträge eine Vereinbarung enthalten, dass es schriftlich geschehen muss. Sicher gehst du also mit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Dabei musst du die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen beachten. In der ordentlichen Kündigung musst du keine speziellen Angaben machen oder einen Grund nennen. Der Vertrag ist vertragsgerecht beendet. Eine außerordentliche Kündigung dagegen wird immer dann wichtig, wenn ein Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht erfüllt und muss begründet werden.

Beispiel

Du hast einen Vertrag für Telefon und Internet mit einem Anbieter deiner Wahl abgeschlossen. Nach einer gewissen Vertragslaufzeit interessierst du dich für ein Angebot eines anderen Anbieters. Du liest also in deinem Vertrag nach, welche Kündigungsfrist du beachten musst und kündigst zum nächstmöglichen Termin. Zu diesem Termin kannst du einen Vertrag mit dem anderen Anbieter abschließen.