Jeder Vertrag, den du abschließt, kann grundsätzlich unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Vertrag gekündigt werden. Dabei wird zwischen der sogenannten
ordentlichen Kündigung und der
außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, die außerordentliche Kündigung die Ausnahme. Durch die ordentliche Kündigung kannst du deinen Vertrag beenden. Dies kannst du sowohl mündlich als auch schriftlich tun, wobei die meisten Verträge eine Vereinbarung enthalten, dass es schriftlich geschehen muss. Sicher gehst du also mit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Dabei musst du die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen beachten. In der ordentlichen Kündigung musst du keine speziellen Angaben machen oder einen Grund nennen. Der Vertrag ist vertragsgerecht beendet. Eine außerordentliche Kündigung dagegen wird immer dann wichtig, wenn ein Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht erfüllt und muss begründet werden.