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Rücktritt

Definition

Der Rücktritt von einem Vertrag kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Beim Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen kann von allen gegenseitigen Verträgen wie Miet-, Kauf- oder auch Werkverträgen zurückgetreten werden.

Anders als vielfach geglaubt wird, gibt es kein generelles Rücktrittsrecht von zwei Wochen. Dieser Irrtum rührt daher, dass für Verträge an der Haustür oder bei Bestellungen tatsächlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht.

Beim Kauf in einem Laden besteht dagegen kein generelles Recht zum Rücktritt vom Kauf. Anders gestaltet sich die Angelegenheit dann, wenn der gekaufte Gegenstand sich als beschädigt erweist. Allerdings muss dem Verkäufer in diesem Fall in der Regel vor dem Rücktritt die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.

Beispiel

Wenn ein Verkäufer dir verschwiegen hat, dass der verkaufte Gegenstand nicht in Ordnung ist, obwohl er davon wusste, hat der Verkäufer nicht die Möglichkeit zur Nachbesserung. Denn nachdem dein Vertrauen enttäuscht wurde, ist dir nicht zuzumuten, mit deinem Vertragspartner weiter zusammenzuarbeiten. Ein Rücktritt ist einem solchen Fall sofort möglich.