Nach dem Telekommunikationsgesetz hast du einen Anspruch darauf, deine Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters mitzunehmen. Den Vorgang, bei dem deine Rufnummer zum neuen Anbieter umgeschaltet wird, bezeichnet man als Rufnummerportierung oder auch
Rufnummernmitnahme.
Rufnummerportierung im Festnetz
Bei einem Wechsel des Anbieters im Festnetz besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Ein Wechsel des Anbieters liegt vor, wenn du als Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter von Telefondiensten abgeschlossen hast und die Vertragsbeziehung mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Dabei musst du die Rufnummerportierung beim neuen Anbieter beauftragen. Dieser schaltet deine Rufnummer meist noch am gleichen Tag frei.
Portierung im Mobilfunknetz
Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der bisherigen Rufnummer zu ermöglichen. Dies gilt auch für
Prepaid-Verträge. Allerdings ist der aufnehmende Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren. Du hast gesetzlichen Anspruch darauf, deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Dein neuer Mobilfunkanbieter erledigt die Übernahme der Telefonnummer. Du musst allerdings bis zum 31. Tag nach Ende des Vertrages dem neuen Anbieter Bescheid sagen, sonst kann die Telefonnummer neu vergeben worden sein.