Ein Bekannter verkaufte dir am 18.10.2010 einen Computer für 3.000 Euro. Du hattest versprochen, später zu zahlen. Aufgrund unbekannter Umstände vergisst der Bekannte, dass er von dir noch 3.000 Euro erhält. Am 01.04.2014 erinnert er sich und fordert dich zur Zahlung auf. In diesem Beispiel würde die Verjährungsfrist in Kraft treten und du hättest die Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern.