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Versicherungsperiode

Definition

Unabhängig vom Zahlungsrhythmus versteht man unter der Versicherungsperiode den Zeitraum, für den die Versicherungsprämie berechnet wird. Zudem bestimmen diese den bestehenden Versicherungsschutz, Kündigungsmöglichkeiten sowie anderweitige vertragliche Vereinbarungen. Meist entspricht die Versicherungsperiode einer Dauer von 12 Monaten. Bei einigen Versicherern bezieht sich die Versicherungsperiode auf das Kalenderjahr, wodurch die Prämie beim Abschluss einer Versicherung im ersten Jahr anteilig berechnet wird. Auch vertragliche Veränderungen erhalten oft mit zu Beginn der Periode ihre Wirksamkeit.

Beispiel

Du schließt am 01.10.2014 eine KFZ-Versicherung ab und bezahlst 600 Euro halbjährlich. Für die Versicherungsperiode gilt das Kalenderjahr (01.01.2015 bis 01.01.2016), womit dir für die erste Beitragszahlung 300 Euro (3 Monate) in Rechnung gestellt werden. Ab dem 01.01.2015 bezahlst du dann die vereinbarte halbjährliche Summe von 600 Euro. Eine Kündigung wäre bei diesem Beispiel zum Ende der Versicherungsperiode am 1. Januar 2016 möglich.