In einem Elektronik-Geschäft werden fabrikneue Waren angeboten. Du kaufst dir ein neues Radio, stellst aber nach dem Auspacken fest, dass es beschädigt ist. Zurück im Laden weist dich der Verkäufer auf ein Schild hin, wonach das Geschäft für Mängel und Schäden nicht haftet. An dieser Stelle tritt das Vertragsrecht in Kraft. Die gesetzliche Mängelgewährleistung darf nämlich nicht eingeschränkt werden. Daher ist das Geschäft trotz des Schildes verpflichtet, das Radio zurückzunehmen.