Volders Logo Menu

Vertragsrecht

Definition

Das Vertragsrecht ist ein umfangreicher Teil des deutschen Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es umfasst im Wesentlichen alle wichtigen Bereiche, die für dich bei einem Vertrag von Bedeutung sein können. Dabei beinhaltet das Vertragsrecht nicht nur den Inhalt, sondern auch die Entstehung und die Abwicklung das Vertrages. Hauptaufgabe des Vertragsrechts ist es, sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Regelungen durch den Vertrag verletzt werden.

Beispiel

In einem Elektronik-Geschäft werden fabrikneue Waren angeboten. Du kaufst dir ein neues Radio, stellst aber nach dem Auspacken fest, dass es beschädigt ist. Zurück im Laden weist dich der Verkäufer auf ein Schild hin, wonach das Geschäft für Mängel und Schäden nicht haftet. An dieser Stelle tritt das Vertragsrecht in Kraft. Die gesetzliche Mängelgewährleistung darf nämlich nicht eingeschränkt werden. Daher ist das Geschäft trotz des Schildes verpflichtet, das Radio zurückzunehmen.