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Vorschusszinsen

Definition

Vorschusszinsen sind die Gebühren, die du an dein Kreditinstitut zu zahlen hast, wenn du beispielsweise mehr Geld von deiner Spareinlage nutzen möchtest, als dir eigentlich laut Vertrag zur Verfügung steht. Der Zinssatz der Vorschusszinsen beträgt in der Regel einen bestimmten Bruchteil des regulären Guthaben-Zinssatzes, und diese Vorschusszinsen werden für den Zeitraum angerechnet, der noch bis zu der normalen Kündigungsfrist besteht. Wurde der Vertrag nicht von dir gekündigt, dann wird dieser Zeitraum auf deine volle Kündigungsfrist angerechnet. Auf Grund dessen, dass deine Sparanlage nicht zu deinem Zahlungsverkehr dient, sondern zu der Ansammlung von deinem Vermögen gilt, hat man diese Art von Zinszahlung eingeführt.

Beispiel

Der Entnahmebetrag hat eine Höhe von 5.000 EUR. Der Anlagezins beträgt 1,50 % p.a. und der Freibetrag 2.000 EUR. Es gibt 90 Vorschusszinstage und 360 Zinstage pro Jahr, der Vorschusszinsfaktor ist 25 %. Beläuft sich der Vorschusszinsbetrag auf 0,375 % p.a., so ergibt sich, dass die Vorschusszinsen einen Betrag von 2,81 EUR aufweisen.