Volders Logo Menu

Willenserklärung

Definition

Im deutschen Zivilrecht handelt es sich bei einer Willenserklärung um eine Erklärung, die eine Rechtsfolge mit sich führt. Die Willenserklärung stellt eine Erklärung einer Person dar, die eine rechtliche Folge mit sich führt. Eine Erklärung des Willens ist nicht nur beim Kauf von einer Sache fester Bestandteil, damit ein Kaufvertrag zu Stande kommen kann, auch eine Rücktrittserklärung oder eine Kündigungserklärung kann eine Form der Willenserklärung darstellen. Nur wenn Wille und Erklärung übereinstimmen, kann ein Kaufvertrag zu Stande kommen, ansonsten liegt ein Willensmangel vor, der unter anderem dazu führen kann, dass kein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Unterschiedliche Arten von Willenserklärungen

Grundsätzlich muss zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Willenserklärungen unterschieden werden: Neben der empfangsbedürftigen Willenserklärung können auch nicht-empfangsbedürftige Willenserklärungen eingegangen werden. Um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt es sich dann, wenn einer von beiden Vertragspartnern abwesend ist. Bei einer nicht-empfangsbedürftigen Willenserklärung wird bereits im Moment der Abgabe eine Bindung eingegangen. Zu dieser Art der Willenserklärung gehören z.B. Testamente, Eigentumsaufgaben und Auslobungen.

Beispiel

Eine Privatperson geht in den Supermarkt einkaufen und entdeckt im Regal einen Sonderposten zu einem günstigen Preis "X". Durch das Legen des Produktes in den Einkaufskorb und den Gang zur Kasse signalisiert die Person die Bereitschaft zum Kauf. Das Produkt wird zum gewünschten Preis von der Kassiererin verbucht, womit die Kassiererin den Willen zum Verkauf signalisiert. Mit der Bezahlung des Produkts ist der Kaufvertrag geschlossen.