Im deutschen Zivilrecht handelt es sich bei einer
Willenserklärung um eine Erklärung, die eine Rechtsfolge mit sich führt. Die Willenserklärung stellt eine Erklärung einer Person dar, die eine rechtliche Folge mit sich führt. Eine Erklärung des Willens ist nicht nur beim Kauf von einer Sache fester Bestandteil, damit ein
Kaufvertrag zu Stande kommen kann, auch eine Rücktrittserklärung oder eine Kündigungserklärung kann eine Form der Willenserklärung darstellen. Nur wenn Wille und Erklärung übereinstimmen, kann ein Kaufvertrag zu Stande kommen, ansonsten liegt ein Willensmangel vor, der unter anderem dazu führen kann, dass kein Kaufvertrag zu Stande kommt.
Unterschiedliche Arten von WillenserklärungenGrundsätzlich muss zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Willenserklärungen unterschieden werden: Neben der empfangsbedürftigen Willenserklärung können auch nicht-empfangsbedürftige Willenserklärungen eingegangen werden. Um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt es sich dann, wenn einer von beiden Vertragspartnern abwesend ist. Bei einer nicht-empfangsbedürftigen Willenserklärung wird bereits im Moment der Abgabe eine Bindung eingegangen. Zu dieser Art der Willenserklärung gehören z.B. Testamente, Eigentumsaufgaben und Auslobungen.