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Die Versicherungsunternehmen bieten unter dem Oberbegriff Lebensversicherung verschiedene Produkte an, von denen die wichtigsten die Risikolebensversicherung und die kapitalbildenden Lebensversicherungen sind, die sich insbesondere in die fondsgebundene und die Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht untergliedern. Während die Risikolebensversicherung dem Hinterbliebenenschutz dient und hierbei kein Kapital gebildet wird, werden die kapitalbildenden Versicherungen für den Erlebensfall abgeschlossen. Die Lebensversicherung zu wechseln ist durch die Kündigung und den Abschluss eines neuen Vertrags beim gleichen oder bei einem anderen Anbieter möglich. Je nach Versicherungsart lauern hier jedoch Fallstricke, vor allem durch den Verlust von Beiträgen oder einen geringen Rückkaufswert.
Der Wechsel zu einer anderen Lebensversicherung
Die Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich hinsichtlich der Beiträge und der Leistungen zum Teil stark. Wenn du deine Lebensversicherung wechseln möchtest, solltest du dich nicht von niedrigen Versicherungsprämien blenden lassen. Manche Angebote sind nämlich auf den ersten Blick und vor allem für den Laien schwer zu bewerten. Anfallende Kosten für die Provisionen und die Verwaltung müssen unbedingt mit eingerechnet werden, da diese ein Bestandteil der Beiträge sind. Das bedeutet, dass die Sparsumme und der von den Versicherern angegebene Garantiezins am Ende meistens geringer ausfallen, als ursprünglich angenommen wurde. Willst du trotzdem bei einer Lebensversicherung den Anbieter wechseln, musst du deine bisherige Versicherung kündigen.
Die Kündigung der bisherigen Lebensversicherung
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist üblicherweise ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne die Angabe von Gründen möglich. Notwendig ist nur ein Kündigungsschreiben, für das du unsere anwaltlich geprüften Vorlagen nutzen kannst. Wenn du eine fondsgebundene Lebensversicherung wechseln möchtest, solltest du dir vor der Kündigung den Rückkaufswert berechnen lassen. Durch Stornogebühren sowie Abschluss- und Versicherungskosten kann dieser so gering liegen, dass ein Wechsel mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist.
Tipp: Im Vorteil bist du, wenn du deine Lebensversicherung zwischen dem 29.07.1994 und dem 21.12.2007 abgeschlossen hast. Wenn du beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht gesetzeskonform über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, muss dir der Versicherer bei einer Kündigung alle bisher gezahlten Beiträge zuzüglich der angefallenen Zinsen zurückzahlen. In diesem Fall kannst du relativ verlustfrei deine Lebensversicherung wechseln. Allerdings wirst du bei Abschluss eines neuen Vertrags mit einem geringeren Garantiezins vorlieb nehmen müssen, als bei den älteren.
Bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung ist ein Rückkaufswert nicht vorgesehen, da durch die Beiträge kein Kapital gebildet, sondern die Versicherungssumme nur im Todes- oder Invaliditätsfall ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass die bisher eingezahlten Beiträge verfallen. Diese Art der Lebensversicherung zu wechseln, lohnt sich daher nicht.
Tipp: Lies auch unseren Ratgeber "Risikolebensversicherung wechseln" für mehr Informationen zum Wechsel.