Wenn du dich fragst: "Kann man die Pflegeversicherung einfach so wechseln?", muss das leider verneint werden. Wie bei anderen Versicherungen auch, musst du den vorherigen Vertrag zunächst ordentlich oder außerordentlich kündigen. Andernfalls werden für mehrere Versicherungen Beiträge fällig, wenn du einen weiteren Versicherungsvertrag abschließt. Außerdem solltest du verschiedene Punkte beachten, die den Wechsel erschweren können.
Die ordentliche Kündigung einer Pflegeversicherung
Du kannst den Versicherungsvertrag regulär immer zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise danach zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Hinweis: Das Versicherungsjahr ist nicht gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr. Hast du den Versicherungsvertrag beispielsweise zum 1. Juni eines Jahres abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr am 31. Mai des nächsten Jahres. Beträgt die Mindestlaufzeit allerdings zwei Jahre, kannst du den Vertrag erstmalig zum 31. Mai des übernächsten Jahres kündigen und danach jeweils jährlich.
Die außerordentliche Kündigung einer Pflegeversicherung
Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, aber die Leistungen nicht anpasst, ist die außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, möglich. Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherungsunternehmen in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Erhöhung zugehen.
Weitere Aspekte prüfen, die beim Wechseln der Pflegeversicherung eine Rolle spielen
Die Pflegeversicherung zu wechseln, mag zwar auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, kann aber mit Schwierigkeiten verbunden sein. Über folgende Punkte musst du dir Gedanken machen, wenn du den Anbieter wechseln möchtest:
- bei Abschluss eines neuen Vertrags müssen eventuell wieder Gesundheitsfragen beantwortet werden
- der neue Versicherer kann dich aufgrund vorangegangener Erkrankungen ablehnen oder Risikozuschläge verlangen
- wenn der neue Versicherungsvertrag nicht nahtlos an den vorherigen anschließt, erhältst du gegebenenfalls Leistungen erst nach einer Karenz- oder Wartezeit
- je nach Versicherungsart können jahrelang eingezahlte Beiträge verlorengehen
- du findest keine neue Versicherung und bist daher nicht mehr abgesichert
Eine Ausnahme bei einigen der genannten Problemfälle bildet die Pflege-Bahr. Wer diese Versicherung abschließen möchte, darf von keinem Versicherungsunternehmen abgelehnt werden, auch wenn Krankheiten bekannt sind. Auch eine Gesundheitsprüfung ist bei der Pflege-Bahr nicht vorgesehen.
Die Pflegeversicherung innerhalb der Widerrufsfrist wechselnUnkompliziert ist der Wechsel einer Pflegeversicherung möglich, wenn du diese gerade erst abgeschlossen hast. Jedem Verbraucher steht der Widerruf eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss beziehungsweise nach Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung zu. Hast den Versicherungsvertrag fristgemäß und schriftlich widerrufen, kannst du einen neuen Vertrag abschließen.
Tipp: Bevor du über einen Wechsel der Pflegeversicherung nachdenkst, prüfe deinen Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (
AGB) des bisherigen Versicherers sorgfältig. Unter Umständen kann ein Tarifwechsel sinnvoller sein, als die Pflegeversicherung zu wechseln.