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Vertragsverlängerung – Was sie bedeutet und wann sie zur Anwendung kommt

Wie man eine unerwünschte Vertragsverlängerung vermeiden kann und was du sonst noch beachten solltest

Das ist eine Vertragsverlängerung

Durch eine Vertragsverlängerung wird ein bestehender Vertrag nach dem Ende einer vereinbarten Laufzeit oder Befristung in der Regel zu den gleichen Konditionen wie bisher weitergeführt. Sie wird üblicherweise direkt im Vertrag oder in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Vertragspartners geregelt und wird meistens bei folgenden Verträgen angewendet:

  • Arbeits- und Dienstverträge
  • Versicherungsverträge
  • Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge
  • Strom- und Gasverträge
Die Vertragsverlängerung kann jedoch auch durch neue Vertragsverhandlungen erfolgen. Es wird zwischen einer Verlängerung im engeren und einer im weiteren Sinne unterschieden. Bei der enger definierten Vertragsverlängerung bleiben die Bedingungen, wie die Laufzeit, die Kosten, die Zahlungsbedingungen und der Leistungsumfang gleich. Bei der Vertragsverlängerung im weiteren Sinne können neue Konditionen ausgehandelt werden. Eine Vertragsverlängerung kann mit Vor- oder Nachteilen verbunden sein. Kannst du zum Beispiel einen Stromvertrag unter den bisherigen Bedingungen fortführen, profitierst du unter Umständen von einer Preisbindung, auch wenn der Anbieter inzwischen ansonsten höhere Preise verlangt. Andererseits kann die Vertragsverlängerung aber auch teurer werden, wenn die Preise beim gleichen oder bei anderen Anbietern gesunken sind.

So kannst du eine unerwünschte Vertragsverlängerung vermeiden

Wenn du nicht möchtest, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, musst du meistens selbst tätig werden, um dies zu verhindern. Je nach individuellem Fall sind folgende Maßnahmen möglich:

  • die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist
  • die außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund
  • der Widerruf eines Vertrags

Die ordentliche Kündigung

In vielen Verbraucherverträgen ist eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen, wenn diese nicht fristgemäß zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Bei Telefon-, Versicherungs- und Strom- beziehungsweise Gasverträgen ist meistens eine Mindestlaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt dann üblicherweise drei Monate zum Laufzeitende.

Tipp: Nutze unseren Kündigungsservice, wenn du an die Kündigungsfristen deiner Verträge rechtzeitig erinnert werden möchtest. Der Service ist kostenlos. Außerdem kannst du Musterschreiben für die Kündigung und den Versandservice direkt auf unserer Plattform nutzen.


Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund wird in Deutschland in § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Dauerschuldverhältnisse beziehungsweise für Arbeits- oder Dienstverträge in § 611 BGB geregelt.

Definition Dauerschuldverhältnis: Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien, das in einem einmalig abgeschlossenen Vertrag festgelegt, aber auf wiederkehrende Leistungen und Gegenleistungen ausgerichtet ist. Das ist zum Beispiel bei Telefonverträgen der Fall, bei denen der Provider zur monatlichen Bereitstellung von Leistungen und der Kunde zur monatlichen Zahlung einer vereinbarten Summe verpflichtet ist.

Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass beide Vertragsparteien einen Vertrag einseitig kündigen können, wenn es wichtige Gründe gibt, die gegen eine Fortführung sprechen. In der Regel handelt es sich hier um die Verletzung von Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zum Beispiel weil der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollumfänglich erbringt. Kannst du einen Vertrag außerordentlich kündigen, entfällt damit natürlich auch die automatische Vertragsverlängerung.

Der Widerruf einer Vertragsverlängerung

Prinzipiell ist der Widerruf einer im Vertrag oder in den AGB angekündigten Vertragsverlängerung nicht möglich. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nur für neue Verträge, die im Fernabsatzgeschäft oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Der Widerruf solcher Verträge ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung möglich. Da die Vertragsverlängerung jedoch erst nach dem Erreichen der Mindestlaufzeit beginnt, dürfte die Spanne von vierzehn Tagen längst überschritten sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. In diesem Fall kannst du einen Vertrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten und vierzehn Tagen widerrufen.

Tipp: Um mehr über das Widerrufsrecht zu erfahren, lies auch unsere Ratgeber "Widerruf eines Handyvertrags - Wann er möglich ist und wie man dabei vorgeht", "Die Widerrufsbelehrung - Eine wichtige Information für Verbraucher" und "Das Widerrufsrecht - Ein wichtiges Recht im Verbraucherschutz".

Wenn du einen Vertrag fristgemäß kündigst, kommt es zum Beispiel bei Mobilfunkverträgen häufig vor, dass du durch einen Kundenberater telefonisch konsultiert wirst, der mit dir neue Vertragsbedingungen aushandelt. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern es kommt ein neuer Vertrag mit einer erneuten Mindestlaufzeit zustande. Da bei diesem Vertrag zudem die Bedingung Fernabsatzgeschäft erfüllt wird, kannst du ihn innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Die Voraussetzung für den Start der Frist ist auch hier die Zusendung einer wirksamen Widerrufsbelehrung.

Tipp: Bei einer Vertragsverlängerung im engeren Sinn behältst du die bisherigen Konditionen. Speziell im Fall von Telefon- oder Strom- und Gasverträgen können diese jedoch nachteilig gegenüber den Bedingungen anderer Anbieter sein. Schließlich ist der Konkurrenzdruck hoch und die Anbieter übertrumpfen sich daher regelmäßig gegenseitig mit geringeren Kosten oder einem höheren Leistungsumfang. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der dreimonatigen Kündigungsfrist einen Anbieter- oder Tarifvergleich durchzuführen und den Altvertrag rechtzeitig zu kündigen, damit es erst gar nicht zu einer Vertragsverlängerung kommt.

Vertragsverlängerungen bei verschiedenen Anbietern – Darauf musst du achten

Vertragsverlängerung ist nicht gleich Vertragsverlängerung. Bei den vielen verschiedenen Anbietern, die es heutzutage gibt, kann die Verlängerung deiner Verträge manchmal sehr unterschiedlich ausfallen. Auf was du konkret achten musst, damit deine Vertragsverlängerung keine böse Überraschung wird, erklären wir dir in unseren Ratgebern:


Vertragsverlängerung beim Handyvertrag – Das musst du dazu wissen

Jedes Jahr scheinen immer mehr Mobilfunkanbieter auf dem Markt aufzutauchen und mit immer besseren und günstigeren Angeboten zu werben. Da kann es sich durchaus lohnen, mal den Mobilfunkanbieter zu wechseln, sobald die Mindestvertragslaufzeit vorbei ist. Wie du eine Vertragsverlängerung bei deinem Handyvertrag vermeiden kannst und was eine Vertragsverlängerung konkret bei einem Handyvertrag bedeutet, erfährst du in unserem Ratgeber „Vertragsverlängerung beim Handyvertrag – Das musst du dazu wissen“.


Die Vertragsverlängerung bei einem Festnetz- und Internetvertrag

Bei den meisten Telefonanbietern ist die automatische Vertragsverlängerung ein fester Bestandteil des Vertrags. Wenn du mal den Anbieter wechseln möchtest, um z. B. ein besseres Angebot von einem anderen Telefonanbieter anzunehmen, hast du unterschiedliche Möglichkeiten, eine Vertragsverlängerung zu vermeiden. Welche das sind und was du sonst noch dazu wissen solltest, erklären wir dir in unserem Ratgeber „Die Vertragsverlängerung bei einem Festnetz- und Internetvertrag“.

Fazit

Mit einer Vertragsverlängerung wird ein Vertrag entweder unter gleichen oder neu ausgehandelten Konditionen nach dem Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit um einen weiteren Vertragsraum fortgeführt. Du kannst der Vertragsverlängerung nicht widersprechen, wenn sie im Vertrag oder in den AGB des Anbieters vereinbart ist, da das Widerrufsrecht nur bei Neuverträgen Anwendung findet. Um die Verlängerung zu verhindern, bleibt dir also nur die ordentliche beziehungsweise unter Umständen die außerordentliche Kündigung des Vertrags.


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