Wenn du nicht möchtest, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, musst du meistens selbst tätig werden, um dies zu verhindern. Je nach individuellem Fall sind folgende Maßnahmen möglich:
Die ordentliche KündigungIn vielen Verbraucherverträgen ist eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen, wenn diese nicht fristgemäß zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Bei Telefon-, Versicherungs- und Strom- beziehungsweise Gasverträgen ist meistens eine Mindestlaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt dann üblicherweise drei Monate zum Laufzeitende.
Tipp: Nutze unseren Kündigungsservice, wenn du an die Kündigungsfristen deiner Verträge rechtzeitig erinnert werden möchtest. Der Service ist kostenlos. Außerdem kannst du Musterschreiben für die Kündigung und den Versandservice direkt auf unserer Plattform nutzen.
Die außerordentliche KündigungDie außerordentliche Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund wird in Deutschland in § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Dauerschuldverhältnisse beziehungsweise für Arbeits- oder Dienstverträge in § 611 BGB geregelt.
Definition Dauerschuldverhältnis: Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien, das in einem einmalig abgeschlossenen Vertrag festgelegt, aber auf wiederkehrende Leistungen und Gegenleistungen ausgerichtet ist. Das ist zum Beispiel bei Telefonverträgen der Fall, bei denen der Provider zur monatlichen Bereitstellung von Leistungen und der Kunde zur monatlichen Zahlung einer vereinbarten Summe verpflichtet ist.
Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass beide Vertragsparteien einen Vertrag einseitig kündigen können, wenn es wichtige Gründe gibt, die gegen eine Fortführung sprechen. In der Regel handelt es sich hier um die Verletzung von Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zum Beispiel weil der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollumfänglich erbringt. Kannst du einen Vertrag außerordentlich kündigen, entfällt damit natürlich auch die automatische Vertragsverlängerung.
Der Widerruf einer VertragsverlängerungPrinzipiell ist der Widerruf einer im Vertrag oder in den AGB angekündigten Vertragsverlängerung nicht möglich. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nur für neue Verträge, die im Fernabsatzgeschäft oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Der Widerruf solcher Verträge ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung möglich. Da die Vertragsverlängerung jedoch erst nach dem Erreichen der Mindestlaufzeit beginnt, dürfte die Spanne von vierzehn Tagen längst überschritten sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. In diesem Fall kannst du einen Vertrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten und vierzehn Tagen widerrufen.
Tipp: Um mehr über das Widerrufsrecht zu erfahren, lies auch unsere Ratgeber "
Widerruf eines Handyvertrags - Wann er möglich ist und wie man dabei vorgeht", "
Die Widerrufsbelehrung - Eine wichtige Information für Verbraucher" und "
Das Widerrufsrecht - Ein wichtiges Recht im Verbraucherschutz".
Wenn du einen Vertrag fristgemäß kündigst, kommt es zum Beispiel bei Mobilfunkverträgen häufig vor, dass du durch einen Kundenberater telefonisch konsultiert wirst, der mit dir neue Vertragsbedingungen aushandelt. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern es kommt ein neuer Vertrag mit einer erneuten Mindestlaufzeit zustande. Da bei diesem Vertrag zudem die Bedingung Fernabsatzgeschäft erfüllt wird, kannst du ihn innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Die Voraussetzung für den Start der Frist ist auch hier die Zusendung einer wirksamen Widerrufsbelehrung.
Tipp: Bei einer Vertragsverlängerung im engeren Sinn behältst du die bisherigen Konditionen. Speziell im Fall von Telefon- oder Strom- und Gasverträgen können diese jedoch nachteilig gegenüber den Bedingungen anderer Anbieter sein. Schließlich ist der Konkurrenzdruck hoch und die Anbieter übertrumpfen sich daher regelmäßig gegenseitig mit geringeren Kosten oder einem höheren Leistungsumfang. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der dreimonatigen Kündigungsfrist einen Anbieter- oder Tarifvergleich durchzuführen und den Altvertrag rechtzeitig zu kündigen, damit es erst gar nicht zu einer Vertragsverlängerung kommt.