Eine automatische Vertragsverlängerung macht dann Sinn, wenn du keine Lust hast, dich um deine Verträge zu kümmern und Geld keine Rolle spielt. Möchtest du jedoch hinsichtlich der Leistungen, wie Internetgeschwindigkeit oder Flatrates, immer auf dem neuesten Stand bleiben und zudem von günstigeren Tarifen profitieren, solltest du sie vermeiden. Diese Möglichkeiten hast du dazu:
- Die ordentliche Kündigung des Festnetz- und Internetvertrags
- Die außerordentliche Kündigung des Festnetz- und Internetvertrags
- Das Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person
- Wechselangebote anderer Anbieter nutzen
- Widerruf des Festnetz- und Internetvertrags
Die ordentliche Kündigung des Festnetz- und Internetvertrags
Die ordentliche Kündigung ist die sicherste Methode, um eine automatische Verlängerung des Festnetz- und Internetvertrags zu verhindern. Falls du einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten abgeschlossen hast, kannst du diesen zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich und mit Nachweis erfolgen, damit du im Streitfall den rechtzeitigen Zugang bei deinem Vertragspartner beweisen kannst.
Tipp: Nutze unseren kostenlosen Kündigungsservice, wenn du keine Kündigungsfristen mehr verpassen möchtest. Nach der Anmeldung kannst du deine Vertragsdaten in deinem Account hinterlegen. Wir erinnern dich dann rechtzeitig per E-Mail an die Kündigungsfristen. Außerdem kannst du von unseren Kündigungsvorlagen und einem Versandservice Gebrauch machen.
Die außerordentliche Kündigung des Festnetz- und Internetvertrags
Unter gewissen Umständen kommt eine außerordentliche Kündigung des Festnetz- und Internetvertrags während der Mindestlaufzeit oder während des Verlängerungszeitraums in Frage. Hierzu sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 314 die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vor. Diese liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht oder nur unzureichend liefert. Bei einem Festnetz- und Internetanschluss könnten beispielsweise folgende Gründe zur Sonderkündigung berechtigen:
- die Internetgeschwindigkeit ist wesentlich langsamer, als im Vertrag vereinbart (prüfe allerdings hierzu die AGB des Anbieters, denn meistens gibt es eine Mindestgeschwindigkeit, die eingehalten werden muss)
- die Telefon- oder die Internetverbindung ist häufig gestört oder fällt ständig aus
- die Abrechnungen sind fehlerhaft
- der Anbieter erhöht die Preise einseitig ohne die Leistungen anzupassen
- die Hardware, die durch den Provider geliefert wird, funktioniert nicht und wird nicht ersetzt
Bevor du den Vertrag außerordentlich aus diesen Gründen kündigen kannst, musst du deinem Vertragspartner allerdings eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Ein Umzug berechtigt in der Regel nicht zur außerordentlichen Kündigung, außer dann, wenn die Telefongesellschaft die Leistungen am neuen Wohnort nicht anbietet. Auch, wenn du pleite bist, kannst du den Vertrag nicht außerordentlich kündigen. Die Ausnahme ist hier die Privatinsolvenz, bei der die Schulden gerichtlich reguliert werden. Unproblematisch ist die Sonderkündigung, wenn der Anschlussinhaber verstorben ist und ein Totenschein vorgelegt werden kann. Gänzlich fristlos ist die außerordentliche Kündigung nicht, denn sie muss innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen werden, nachdem der berechtigende Grund bekannt wurde. Der Gesetzgeber nennt hier keine Zahl, aber üblich sind vier Wochen.
Das Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person
Die meisten Provider erlauben das Umschreiben eines Vertrags auf einen anderen Vertragspartner. Im Unterschied zum Mobilfunkvertrag, der durch irgendeine andere Person übernommen werden kann, können bei den verschiedenen Providern unterschiedliche Bedingungen gelten. Bei der Telekom beispielsweise ist die Übernahme eines Festnetzvertrags nur durch folgende Personen möglich:
- Ehe- oder Lebenspartner in der gleichen Wohnung
- Erben, die mehr als zwölf Monate mit einem Verstorbenen zusammengelebt haben
- WG-Mitglieder, die mehr als zwölf Monate mit dem Anschlussinhaber in einer Wohnung gelebt haben
- geschiedene Eheleute
Vodafone sieht hingegen in den AGB vor, dass die Vertragsübergabe an Dritte unproblematisch aber nicht entgeltfrei möglich ist. Falls du also mit einer Vertragsübergabe liebäugelst, solltest du zuvor die individuellen Bedingungen deines Vertragspartners prüfen.
Wechselangebote anderer Anbieter nutzen
Wenn du die Kündigung vor der Vertragsverlängerung verpasst hast und es auch keine anderen Möglichkeiten gibt, aus dem Vertrag vorzeitig herauszukommen, kannst du inzwischen dennoch den Anbieter wechseln. Die Provider bieten nämlich derzeit fast alle einen Wechselservice an, wenn du einen Vertrag bei Ihnen abschließt. Du kannst dann die neuen Leistungen sofort oder parallel zu denen des bisherigen Vertragspartners nutzen, zahlst aber keine doppelte Grundgebühr, da dir der neue Anbieter diese für einen vereinbarten Zeitraum erlässt. Versäume in diesem Fall jedoch nicht, den bisherigen Vertrag zu kündigen, damit er sich nicht erneut verlängert.
Widerruf des Festnetz- und Internetvertrags
Eine Vertragsverlängerung kannst du nicht widerrufen, da es sich ja hierbei nicht um einen neuen Vertrag handelt, sondern sie Bestandteil eines bestehenden Vertrags ist. Das Widerrufsrecht sieht nämlich nur den Widerruf neuer Verträge vor, die außerhalb der üblichen Geschäftsräume oder im Rahmen des Fernabsatzes beispielsweise per E-Mail, Fax oder Telefon geschlossen wurden. Die Widerrufsfrist betrifft dann zwei Wochen nach Zustellung einer Widerrufsbelehrung durch den Anbieter. Versäumt dieser das oder ist die Belehrung fehlerhaft, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage verlängern.