Bereits vor dem eigentlichen Umzug, gibt es viele Dinge zu erledigen. Insbesondere sind das:
Suche nach einem neuen Heim oder Fertigstellung eines Bauvorhabens
Eine neue Wohnung zu finden, ist derzeit in vielen Regionen Deutschlands recht schwierig. Das bedeutet, dass du dich eventuell auf einen längeren Zeitraum einrichten musst, bevor du umziehen kannst. Falls du auf dem freien Wohnungsmarkt nicht fündig wirst, kann der Eintritt in eine Wohnungsbaugenossenschaft eine gute Alternative sein. Ziehst du aus beruflichen Gründen um, bietet der neue Arbeitgeber eventuell eine Betriebswohnung an. Auf keinen Fall solltest du deine alte Wohnung kündigen, bevor du einen neuen Mietvertrag unterschrieben hast. Falls du ein Eigenheim beziehen möchtest, sollte dieses bewohnbar sein, bevor du deine bisherige Wohnung aufgibst. Manche Bauherren möchten doppelte Kosten für das Haus und die Wohnung vermeiden und leben dann letztendlich für längere Zeit auf einer Baustelle und gefährden damit ihre Gesundheit und die ihrer Familie.
Kündigung des alten MietvertragsErst, wenn du die neue Wohnung durch Unterzeichnung des Mietvertrags sicher hast oder dein Eigenheim bezugsfertig ist, solltest du den bisherigen Mietvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt in Deutschland üblicherweise drei Monate zu einem Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats nachweisbar zugehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Beispiel: Das Kündigungsschreiben wird dem Vermieter am 3. November eines Jahres zugestellt. Die Kündigung wird zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres wirksam.
Idealerweise beginnt dein neuer Mietvertrag erst kurz bevor der Mietvertrag für die alte Wohnung endet. Beachte jedoch, dass du oftmals etwas Zeit für Renovierungsarbeiten der neuen sowie der alten Wohnung und das Aus- beziehungsweise Einräumen der Möbel benötigst.
Hinweis: Ein Streitfall beim Kündigen einer Wohnung ist häufig die Renovierungspflicht beim Auszug. Entscheidend hierfür sind jedoch der Zustand des gesamten Mietobjekts und die Dauer des Mietverhältnisses. Außerdem müssen die sogenannten Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam geregelt sein. Vor allem bei älteren Mietverträgen sind die entsprechenden Klauseln nämlich meistens fehlerhaft, sodass die Endrenovierungspflicht entfällt. Lass deinen Mietvertrag vor der Kündigung daher am besten durch einen Anwalt für Mietrecht oder Mitarbeiter eines Mieterschutzbundes prüfen.
Kündigung von Telefon-, Strom-, Gas- und Versicherungsverträgen beziehungsweise Mitteilung der neuen Anschrift an den AnbieterIm Zuge der Kündigung des alten Mietvertrags solltest du außerdem die Verträge für deinen Festnetzanschluss beziehungsweise DSL, den Kabelanschluss und die Hausratversicherung prüfen. Ob im Rahmen des Umzugs eine Sonderkündigung möglich ist, erfährst du in unseren Ratgebern zu den Themen Telefonanbieter und Versicherungen. Außerdem musst du deinen Strom- und Gasanbieter beziehungsweise andere Vertragspartner, deren Leistungen wohnortgebunden sind, wie beispielsweise das Fitnesscenter, von der Adressänderung informieren. Auch diese Verträge kannst du nur im Rahmen des Sonderkündigungsrechts beenden, wenn der Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort nicht anbietet. Möchtest du die Verträge dort weiterführen, benachrichtigst du deinen Vertragspartner vor oder spätestens kurz nach dem Umzug. In der Regel passt dieser den Vertrag an die neuen Gegebenheiten an.
Tipp: Lies auch unseren Ratgeber "
Die außerordentliche Kündigung - Unter diesen Bedingungen ist sie möglich". In diesem erfährst du unter anderem wie eine Sonderkündigung des Mietvertrags oder anderer Verträge möglich ist.
Planung des neuen HeimsZur Planung einer neuen Wohnung gehört es nicht nur, sich Gedanken über die Wandfarbe, den Fußboden und mögliche Umbauten zu machen, sondern du solltest auch überlegen, welches Mobiliar du benötigst. Nicht immer passen die Möbel aus der alten Wohnung in die neue und manchmal haben diese zudem ihr Lebensalter überschritten. Hast du dir grob überlegt, welche deiner Sachen den Umzug mitmachen dürfen, solltest du dich zunächst an das Aussortieren machen. Möbel, Hausrat, Bücher, Kleidung und anderes müssen nicht unbedingt weggeworfen werden. Manches lässt sich noch gut über Kleinanzeigen oder Versteigerungsplattformen verkaufen. Anderes kannst du spenden oder verschenken. Wenn du alles aussortierst hast, was du nicht mehr benötigst, wirst du feststellen, dass das Packen wesentlich schneller geht und auch das Auspacken in der neuen Wohnung mehr Freude macht. Du könntest dich nun auch daran machen, nach neuen Einrichtungsgegenständen zu suchen, solltest es aber damit nicht übereilen. Oftmals wird einem erst in der neuen Umgebung bewusst, was man wirklich benötigt und was am besten in die Wohnung passt. Planst du größere Anschaffungen, wie beispielsweise Küchenmöbel, lohnt sich allerdings von Zeit zu Zeit ein Preisvergleich, denn hier kannst du oftmals von Sonderangeboten profitieren. Außerdem musst du beim Kauf von manchen Möbeln eine Wartezeit einkalkulieren.