Wenn du umziehst und daher mit dem Gedanken spielst, deinen Kabelanschluss zu kündigen, kann dies mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Du solltest daher zunächst deinen Vertrag hinsichtlich der Kündigungsbedingungen prüfen.
Ist die ordentliche Kündigung des Kabelanschlusses möglich?
Generell berechtigt ein Umzug nicht zur Kündigung eines Kabelanschlusses, wenn die Laufzeit des Vertrags noch nicht beendet ist. Eine ordentliche Kündigung ist nämlich nur unter Beachtung einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungsjahres möglich. Je nach Tarif oder Anbieter kann die Kündigungsfrist etwas kürzer sein. Details dazu kannst du deinem individuellen Vertrag oder den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Kabelanbieters entnehmen.
Tipp: Sofern die Laufzeit deines Vertrags kurz vor oder nach dem Umzug endet und du noch genug Zeit für die fristgemäße Kündigung hast, solltest du die aktuellen Angebote der Kabelprovider prüfen und den alten Vertrag gegebenenfalls kündigen. Wir von volders.de stellen dir hierfür übrigens Musterschreiben und einen Versandservice zur Verfügung, wenn du dich für unseren kostenlosen Kündigungsservice anmeldest.
Ist die außerordentliche Kündigung des Kabelanschlusses möglich?
Zwar räumt der Gesetzgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung in § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Verbraucherverträge ein, aber hierfür ist ein wichtiger Grund vonnöten. Insbesondere meint der Gesetzgeber dazu, dass dieser wichtige Grund dann vorliegt, wenn es einem der beiden Vertragspartner nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis bis zum Laufzeitende fortzuführen. Bei einem Umzug ist dies nur dann der Fall, wenn der Kabelbetreiber die bisherigen Leistungen am neuen Wohnort gar nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stellen kann oder bei einem Umzug ins Ausland. Hier kommt das Telekommunikationsgesetz (TKG) mit § 46 Satz 8 ins Spiel. Demnach ist ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, dem Vertragspartner bei einem Wohnsitzwechsel die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort zu gewähren. Ist dies nicht möglich, darf der Kunde den Vertrag mit einer Einhaltung von einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Leider laufen in dieser Zeit die Kosten für den Kabelanschluss weiter. Das hört sich nach einer Benachteiligung für Verbraucher an, wurde aber im Januar 2018 durch das Oberlandesgericht in einem Prozess des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Vodafone Kabel Deutschlands so bestätig. Dem Urteil des Gerichts zufolge beginnt das Sonderkündigungsrecht erst mit dem Tag des Umzugs.
Beispiel: Die Unitymedia GmbH mit Sitz in Köln bietet den Kabelanschluss derzeit nur in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg an. Bist du Unitymedia-Kunde und ziehst beispielsweise am 1. September nach Berlin, greift das Sonderkündigungsrecht und du kannst den Vertrag mit dem Anbieter innerhalb von drei Monaten nach dem 1. September kündigen. Die Kündigung wird dann zum 30. November wirksam. Das bedeutet, dass du für den September, den Oktober und den November noch sämtliche Kosten tragen musst.
Sonderfall: Der Kabelanschluss läuft über den Vermieter
Sofern der Kabelanschluss in deiner alten Wohnung über den Vermieter läuft und mit den Nebenkosten bezahlt wird, musst du ihn nicht separat kündigen, sondern er erlischt mit der Kündigung des Mietvertrags. Wenn der Kabelanschluss in der neuen Wohnung bereits vorhanden und mit der Miete berechnet wird, du aber deinen bisherigen weiter nutzen möchtest, musst du mit dem Vermieter eine Änderung des Mietvertrags vereinbaren. Leider gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dafür, ob du deinen bisherigen Kabelanschluss außerordentlich kündigen kannst, wenn es bereits einen Kabelanschluss in der neuen Wohnung gibt. Du solltest in diesem Fall Kontakt mit deinem Anbieter aufnehmen, um dieses Problem zu klären. Ist das nicht möglich, bleibt dir nur die ordentliche Kündigung und du musst leider die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit weiter zahlen.
Die Vertragsübernahme durch den Nachmieter
Bei einigen Anbietern ist es möglich, dass der Nachmieter den bestehenden Vertrag für den Kabelanschluss mit sämtlichen Verpflichtungen übernimmt. Prüfe hierfür die AGB deines Vertragspartners oder deinen Vertrag. Gibt es dort keine Information zu diesem Thema, nimmst du am besten mit dem Kabelbetreiber Kontakt auf.