Im BGB steht, dass der Widerruf innerhalb einer gesetzten Frist erklärt werden muss. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage: Sie beginnt ab dem Moment, ab dem du die Ware erhalten hast.
Wenn dir etwas in mehreren Teilen geliefert wird, beginnt die Frist am Folgetag der letzten Teillieferung. Und wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt die Frist am nächsten Werktag.
Eine weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass du eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten haben musst. Diese muss dir in Textform zugestellt worden sein. Aus dem Inhalt des Schreibens muss eindeutig hervorgehen, dass ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen besteht.
Außerdem müssen der Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist sowie eine ladungsfähige Anschrift und der korrekte Firmenname des Unternehmers enthalten sein.
Interessant: Liegt diese Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht vor, hast du ein unbefristetes Widerrufsrecht. Und: Wenn du die Erklärung erst nach Vertragsabschluss erhältst, verlängert sich die Widerrufsfrist um einen Monat! Das ist allerdings nur äußerst selten der Fall, wie man sich denken kann.