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So widerrufst du richtig!

Wir sagen dir, was es beim Widerruf zu beachten gilt.

Wer darf widerrufen – und in welcher Form?

Der Gesetzgeber ist eindeutig: Nur natürlichen Personen wird ein Widerrufsrecht eingeräumt. Personenvereinigungen oder Unternehmen dürfen nicht widerrufen. 
 
Zunächst aber muss ein Vertrag abgeschlossen werden: Erst dann gibt es überhaupt etwas, das man widerrufen kann. Du hast gar keinen Vertrag abgeschlossen? Dann kannst und musst du auch nichts widerrufen. 
 
Deine Widerrufserklärung solltest du schriftlich, per Fax oder Brief, abgeben. Das Wort „widerrufen“ musst du übrigens laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2017 nicht verwenden. Mit dem erfolgreichen Widerruf wird dein Vertrag aufgehoben. 
 
Achtung: Einfach nur die Ware zurückzusenden, reicht als Widerruf nicht aus!

Was ist nach deutschen Recht unter einem Widerruf zu verstehen?

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen findest du in den §§ 355 – 361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden BGB). Dieses Gesetz erlaubt es dir, abgeschlossene Verträge ohne Angabe von Gründen wieder aufzuheben – innerhalb einer festgesetzten Frist. Das Widerrufsrecht gilt übrigens nicht nur für Waren, sondern ebenso für:
 
  • Dienstleistungsverträge
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Ratenlieferungsverträge
  • Versicherungsverträge
Du hast aber auch bei nur mündlich abgeschlossenen Verträgen, zum Beispiel bei sogenannten „Haustürgeschäften“ oder am Telefon, ein Widerrufsrecht. Auch wenn du am Arbeitsplatz oder bei einem Event einen Vertrag abschließt, handelt es sich dabei laut Gesetz um ein Haustürgeschäft. Bei Verträgen, die du am Telefon oder per Brief, E-Mail, bei einer Katalogbestellung oder im Internet abgeschlossen hast, handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge – die du ebenfalls widerrufen kannst. Dieses Widerrufs- und das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen kannst du speziell im § 312d des BGB nachlesen. Es verpflichtet den Händler oder Dienstleister außerdem zu einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Im BGB steht, dass der Widerruf innerhalb einer gesetzten Frist erklärt werden muss. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage: Sie beginnt ab dem Moment, ab dem du die Ware erhalten hast. 
 
Wenn dir etwas in mehreren Teilen geliefert wird, beginnt die Frist am Folgetag der letzten Teillieferung. Und wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt die Frist am nächsten Werktag. 
 
Eine weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass du eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten haben musst. Diese muss dir in Textform zugestellt worden sein. Aus dem Inhalt des Schreibens muss eindeutig hervorgehen, dass ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen besteht. 
 
Außerdem müssen der Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist sowie eine ladungsfähige Anschrift und der korrekte Firmenname des Unternehmers enthalten sein. 
 
Interessant: Liegt diese Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht vor, hast du ein unbefristetes Widerrufsrecht. Und: Wenn du die Erklärung erst nach Vertragsabschluss erhältst, verlängert sich die Widerrufsfrist um einen Monat! Das ist allerdings nur äußerst selten der Fall, wie man sich denken kann.  

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt jedoch auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Nicht widerrufen kannst du Verträge, wenn es um Bilddateien, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software geht – falls diese per Download geliefert wurden. 
 
Wenn du einen Datenträger geliefert bekommst, erlischt dein Widerrufsrecht im Moment des Entsiegelns: Das passiert in der Regel beim Auspacken aus der Folie, falls kein Aufkleber als Siegel angebracht ist. Auch wenn es um Waren geht, die nach deinen ganz eigenen Wünschen gefertigt worden sind sowie verderbliches oder nicht zur Rücksendung geeignetes Handelsgut, wie Lebensmittel oder Heizöl, hast du kein Widerrufsrecht. 
 
Bei bestimmten Vertragstypen bestimmt der § 312 Abs. 3 BGB, dass das Widerrufsrecht nicht zwangsläufig eingeräumt werden muss. Betroffen hiervon sind zum Beispiel:
  
  • Teilzeitnutzung von Wohngebäuden
  • Fernunterricht
  • Lieferung von Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, von Getränken oder Lebensmitteln
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beförderung oder Unterbringung
  • Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung
Einige Dienstleister räumen ihren Kunden dennoch ein Widerrufsrecht ein. Am besten schaust du einfach vorher ins Kleingedruckte und erfährst dort, wie es mit deinem Widerrufsrecht aussieht.

Die Folgen eines Widerrufs

Beim Widerruf hast du als Verbraucher allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie du in § 357 BGB nachlesen kannst. Du bist zum Beispiel verpflichtet, die erhaltene Ware sofort zurückzuschicken, wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Und wenn der Anbieter die Kosten dafür nicht übernehmen will, musst du alles selber zahlen.
 
Unter gewissen Umständen musst du sogar einen Wertersatz für die Verschlechterung einer Ware leisten. Zum Beispiel dann, wenn du die Ware beschädigt oder teilweise verbraucht hast. 
 
Ausgenommen davon ist bei Fernabsatzgeschäften ein Umgang mit der Ware, der zum Prüfen der Beschaffenheit, der Funktionen und der Eigenschaften notwendig war. Das wiederum steht in § 357 Abs. 7 BGB. In diesem Fall wird der Vertrag dennoch aufgehoben und geleistete Zahlungen werden rückabgewickelt.

Wichtige Themen rund um den Widerruf: Das solltest du wissen!

Das Thema Widerruf ist ganz schön komplex. Gut, dass du uns hast: Wir erklären dir alles ganz ausführlich in unseren Ratgebern. 
 
Die Widerrufsbelehrung: Eine wichtige Information für Verbraucher!
Du bestellst etwas online und erhältst eine Widerrufsbelehrung. Langweilig? Nicht unbedingt. Wir sagen dir, warum diese Erklärung wichtig ist und welche Folgen es hat, wenn du sie nicht oder nur fehlerhaft erhältst. Lies jetzt dazu unseren Ratgeber: „Die Widerrufsbelehrung. Wir sagen dir, was sie ist und was sie enthalten muss!
 
Widerrufsrecht: Ein wichtiges Recht im Verbraucherschutz!
Ob Verbraucher, Händler oder Dienstleister – alle sollten sich mit dem Widerrufsrecht auskennen. Hast du Wissenslücken? Dann füllen wir sie gerne: mit unserem Ratgeber „So klappt der Widerruf! Volders-Experten erklären dir, worauf es ankommt."
 
Alles rund um den „Widerrufsjoker“ für Darlehen
Wie du vielleicht oben schon gelesen hast, sind Verträge nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen verbindlich. Bei Darlehensverträgen gibt es aber eine Ausnahme: den Widerrufsjoker! Wann du ihn ziehen kannst und solltest und wie du mit ihm sogar schon länger laufende Verträge rückabwickelst, erfährst du in unserem Ratgeber „Der Widerrufsjoker für Darlehen. Wir verraten dir, wie du ihn ziehen kannst!

Widerruf einlegen – Aber wie?

Du möchtest einen Vertrag widerrufen, weißt aber nicht, ob du dazu berechtigt bist oder wie du dein Recht geltend machen kannst? In den folgenden Ratgebern gehen wir näher darauf ein. 
 
Vertrag widerrufen
Wie man einen Vertrag widerrufen kann und welche Fristen und Formen dabei eingehalten werden müssen, erklären wir dir in unserem Ratgeber „Vertrag widerrufen“.
 
Widerruf eines Handyvertrags: Wann er möglich ist und wie du dabei vorgehst!
Wenn du nach dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags ein Angebot findest, dass viel besser zu dir passt, dann kannst du unter Umständen deinen Vertrag widerrufen. Ob und wie du das kannst, erklären wir dir in unserem Ratgeber „Deinen Handyvertrag widerrufen. Die Volders-Experten verraten dir, wie es geht!
 
Der Widerruf einer Versicherung
Versicherungen? Ein notwendiges Übel. Selten kommt es vor, dass man eine Versicherung widerruft. Wenn du das allerdings wirklich mal möchtest, musst du bestimmte Fristen und Bedingungen einhalten. Welche genau, erklären wir dir in unserem Ratgeber „Der Widerruf einer Versicherung. Alles über Voraussetzung, Form und Ablauf!
 
Widerruf eines Darlehens: Was du wie und wann machen musst!
Du möchtest ein Haus kaufen, nimmst ein Darlehen auf – und benötigst es plötzlich doch nicht. Dann ist ein Widerruf des Darlehens nicht in jedem Fall machbar!
Worauf es hierbei ankommt, erläutern wir in unserem Ratgeber „Widerruf eines Darlehens. So widerrufst du dein Darlehen – rechtzeitig und sicher!
 
Kündigung widerrufen
Eine Kündigung solltest du dir gut überlegen. Denn: Nur unter bestimmten Bedingungen kannst du sie widerrufen. Welche das sind und was du beachten solltest, erklären wir dir in unserem Ratgeber „Eine Kündigung widerrufen? Wie das geht, verraten dir unsere Vertragsspezialisten!
 
Widerruf Einzugsermächtigung
Mit deiner Einzugsermächtigung kann ein Zahlungsempfänger den fälligen Kaufbetrag einfach von deinem Bankkonto abbuchen. Welche Vor- und Nachteile das hat und wie du die Einzugsermächtigung aufheben lassen kannst, erfährst du in unserem Ratgeber „Einzugsermächtigung widerrufen! Wir verraten dir, wie du Abbuchungen stoppst.

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