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Der Widerruf einer Versicherung

Alles über Voraussetzung, Form und Ablauf!

Das Widerrufsrecht: Voraussetzung für den Widerruf einer Versicherung

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird geregelt, wie der Widerruf einer Versicherung abzulaufen hat. Besonders wichtig ist dabei der § 8 VVG. Gemäß diesem hat der Versicherungsnehmer – also du – nämlich das Recht, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ohne Begründung zu widerrufen. 
 
Auf diese Weise kannst du zum Beispiel eine Kfz-Versicherung widerrufen, wenn du ein noch günstigeres oder einfach besseres Angebot gefunden hast. Der Widerruf einer Lebensversicherung ist laut § 152 VVG sogar innerhalb von dreißig Tagen machbar. Die Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Versicherungsnehmer die kompletten Vertragsunterlagen erhalten hat. Zu diesen gehören:
 
  • der Versicherungsschein
  • die Vertragsbestimmungen
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • eine wirksame Widerrufsbelehrung
 
In einem Streitfall muss das Versicherungsunternehmen beweisen können, dass es dir alle relevanten Unterlagen auch wirklich ausgehändigt hat. 
 
Tipp: Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können oftmals auch ältere Lebens- oder Rentenversicherung erfolgreich widerrufen werden! Insbesondere handelt es sich um Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Ist die Widerrufsbelehrung nicht klar als solche erkennbar oder enthält sie keinen Hinweis zur Widerrufsfrist, kann die Versicherung meistens noch rückabgewickelt werden. Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall alle eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen komplett zurück. Das gilt auch dann, wenn gar keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.

Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Ja, wenn du „Verbraucher“ bist! Das sind im Sinne des Gesetzes nur natürliche Personen, nicht aber Unternehmen, Selbständige, Freiberufler oder juristische Personen – es sei denn, sie schließen einen Vertrag als Privatperson ab. Beim Widerruf einer Versicherung besteht jedoch eine Ausnahme, denn diese ist durch jeden möglich. Hast du einen Vertrag bereits gekündigt, kannst du die Kündigung in der Regel zwar widerrufen, aber der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen.
 
Tipp: Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind häufig Anlässe für Auseinandersetzungen vor Gericht. Möchtest du eine Versicherung widerrufen und bist nicht sicher, ob die Widerrufsbelehrung korrekt ist, solltest du sie durch einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation prüfen lassen. 

In diesen Fällen ist der Widerruf der Versicherung nicht möglich

Das VVG nennt in § 8 Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Es sind aber nur zwei: 
 
  • Die Laufzeit ist kürzer als einen Monat oder
  • der Versicherungsvertrag wurde abgeschlossen, um Großrisiken zu decken, beispielsweise beim Bezug auf bestimmte Kredit- und Kautionsversicherungen
 
In folgenden Situationen ist der Widerruf der Versicherung nur dann möglich, wenn die Verträge im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes nach § 312c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgeschlossen worden sind, wie über ein Internetformular, per Telefon oder per E-Mail:
 
  • Verträge über eine vorläufige Deckung
  • Verträge mit Pensionskassen

Diese Form sollte dein Widerruf haben

Grundsätzlich solltest du immer schriftlich widerrufen – und natürlich innerhalb der Widerrufsfrist. Nach § 355 BGB sowie § 8 VVG ist die Frist dann gewahrt, wenn das Widerrufsschreiben dem Vertragspartner innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zugang einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Wurde diese nicht ausgehändigt oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsabschluss verlängern.
 
Lass deinen Widerruf per Fax oder Einschreiben verschicken – am besten von uns, dann bist du auf der sicheren Seite. Wir wissen nämlich genau, bei welchem Anbieter welcher Kündigungsweg Erfolg hat. Da für die Wahrung der Frist im Streitfall die rechtzeitige Absendung nachgewiesen werden muss, empfehlen wir hier natürlich den Versand per Fax oder als Einschreiben, weil du von uns einen Sendenachweis erhältst. 
 
Tipp: Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, verwaltest du alle deine Verträge komfortabel in deinem persönlichen Account. Für den Widerruf eines Vertrags kannst du dann unsere Vorlagen und unseren Versandservice nutzen.
 
Zwar ist für den Widerruf einer Versicherung keine bestimmte Form vorgeschrieben, aber folgende Angaben sollte das Schreiben auf jeden Fall enthalten, damit es durch den Vertragspartner richtig zugeordnet werden kann:
 
  • vollständiger Namen und Anschrift
  • Kundennummer
  • Vertragsnummer
  • Betreff
  • Widerruf einer Einzugsermächtigung, sofern du eine erteilt hast
  • Bitte um eine Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
 
Unter Umständen hat dir dein Vertragspartner mit der Widerrufsbelehrung auch ein Widerrufsformular mitgeschickt – das kannst du dann selbstverständlich nutzen. 

Spezialfall: Widerruf von älteren Lebensversicherungen

Nach Urteilen des BHG dürfen Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, dann widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Du kannst den Vertrag für die Lebensversicherung sogar noch nach einer Kündigung widerrufen. Häufige Fehler sind:
 
  • Die Widerrufsbelehrung fehlt
  • Der Hinweis auf die korrekte Widerrufsfrist fehlt; diese betrug bis zum 8. Dezember 2004 noch dreißig und danach vierzehn Tage
  • Die Widerrufsbelehrung ist nicht deutlich als solche zu erkennen, beispielsweise weil sie in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert ist
  • Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2002 abgeschlossen wurden, fehlt der Hinweis, dass für den Widerruf die Textform anzuwenden ist; vorher galt noch die Schriftform

Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs

Wirklich empfehlenswert ist der Widerruf einer alten Lebensversicherung eigentlich nur dann, wenn du dringend Geld benötigst, da bei neuen Verträgen die Zinsen deutlich geringer sind. Ist der Widerruf erfolgreich, muss dir der Versicherer die eingezahlten Beiträge sowie die bis zum Widerruf angelaufenen Zinsen zurückzahlen. Hiervon darf er allerdings je nach Vertrag auch Risikoanteile, Fondsverluste und Steuern abziehen. Hattest du den Vertrag schon gekündigt, ist der Versicherer außerdem berechtigt, den bereits ausgezahlten Rückkaufswert von der Gesamtsumme abzuziehen. Nicht einbehalten werden dürfen hingegen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls Ratenzahlungszuschläge.

Widerruf bei älteren Verträgen: Der Ablauf

Bevor eine ältere Lebensversicherung zu widerrufen versuchst, ist es zunächst sinnvoll, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu konsultieren, um den Vertrag beziehungsweise die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Für den Laien – der du ja wahrscheinlich bist, falls nicht: Sorry, überspring diesen Abschnitt bitte! – sind Fehler oftmals nicht deutlich zu erkennen. Außerdem solltest du mithilfe eines Online-Rechners überprüfen, ob sich die Rückabwicklung deines Vertrags wirklich lohnt. 
 
Wenn der Widerruf sowohl möglich ist, als auch Sinn macht, verfasst du das Widerspruchsschreiben und versendest es idealerweise als Einschreiben. Falls die Versicherung dem Widerspruch nicht zustimmt, solltest du Rat bei einem Rechtsanwalt oder einem Versicherungsombudsmann suchen, der bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen vermittelt.

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