Wenn das alles nichts bringt, versuch’s mal mit Harmonie. In einer von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung kann die Kündigung letztendlich als gegenstandslos erklärt werden.
Unter Umständen wird jedoch der Abschluss eines Fortsetzungsvertrages oder einer neuen Vereinbarung notwendig! Der Unterschied zwischen beiden Vertragsarten besteht darin, dass beim Fortsetzungsvertrag die Bedingungen des alten Vertrages übernommen werden und für den neuen Vertrag andere Konditionen ausgehandelt werden können.
Theoretisch ist der Fortbestand eines Vertrages nach einer Kündigung auch in folgenden Fällen denkbar, die in der Realität jedoch eher selten vorkommen:
Das ist dann der Fall, wenn ein Dienstverhältnis nach Ablauf der Dienstzeit fortgesetzt wird, ohne dass der Vertragspartner widerspricht. In der Folge wird das Dienstverhältnis unbegründet fortgesetzt.
§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Diese tritt dann ein, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit in der Wohnung ohne den Widerspruch des Vermieters wohnen bleibt. Eine der beiden Vertragsparteien hat jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Für den Mieter beginnt diese Widerrufsfrist nach dem Verbleiben in der Wohnung; für den Vermieter dann, wenn er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.